Ob sich die Qualität der Beratung und der Anlegerschutz durch die Aufsicht der BaFin verbessern, ist mindestens fraglich. Immerhin drohten viele freie Vermittler mit der Rückgabe der Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Das würde auf eine vermutlich deutlich geringere Anzahl an unabhängigen Beratern hinauslaufen.

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In der Gegenäußerung merkt die Regierung zudem an, dass die aktuelle Art der Aufsicht nicht mehr sachgerecht sei. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Überlagerung des Aufsichtsrechtes durch europäische Regelungen von Bedarf. Letztlich gäbe es für die geplante Übertragung "keine geeigneten Regelungsalternativen". Auch einer zweistufigen Lösung, welche eine Koordinierungsfunktion der BaFin bei der Aufsicht durch kommunale Behörden und der Industrie- und Handelskammern vorsieht, erteilte die Bundesregierung eine Absage: "Eine solche Regelung wäre nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich.". Lediglich die Kosten- und Personalkalkulationen sollen nochmals überprüft werden. Im Gesetzentwurf war der Erfüllungsaufwand auf etwa 5,2 Millionen Euro und der laufende Erfüllungsaufwand auf rund 36,4 Millionen jährlich beziffert worden.

Einen letzten Versuch das Vorhaben zu kippen, wird es morgen (27.05.2020) geben. In einer öffentlichen Anhörung wird sich der Finanzausschuss des Bundestags auch die Meinungen der Vermittler anhören. So sollen die Vermittlerverbände AfW und Votum das Ruder rumreißen. Auch Finanzexperte Matthias Beenken wird angehört.

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