• So seien Kennzahlen wie die Verwaltungskostenquote „Verschönerungsquoten“, weil sie nur Aufwendungen für die Verwaltung von Versicherungsverträgen umfassen würden. Jedoch: In der Lebensversicherung ginge es „um viel mehr“. Kostenbestandteile fallen laut Weinmann durch derartige Quoten „unter den Tisch“.
  • Auch bliebe die tatsächliche Kostenbelastung der Versicherten häufig durch Posten wie das übrige Ergebnis (auszuweisen gemäß Paragraph 4 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung) verborgen. Dürfen doch die Unternehmen hier kalkulationsbedingte Kostenergebnisse mit nicht der Kalkulation unterworfenen Kosten mischen. Zudem sind für das übrige Ergebnis keine Zahlen für den Verlust auszuweisen – der bloße Terminus „Verlust“ ermögliche den Versicherern eine Black Box. Das übrige Ergebnis lasse folglich nicht auf das wirkliche Kostenergebnis schließen.

Geschäftsberichte zeigen nicht alles

Weitere Transparenzprobleme veranschaulicht Weinmann an einer Begebenheit: Nur aufgrund einer kleinen Anfrage der Grünen kam heraus, dass ein Lebensversicherer in 2017 die Zuführung zur Rückstellung der Beitragsrückerstattung (RfB) – und damit das Polster der Versicherten zur Abfederung von Beitragssteigerungen – um sagenhafte 144,3 Millionen Euro von 145,2 Millionen Euro auf 0,9 Millionen Euro reduzierte. Diese Tatsache aber war weder im Druck- und Geschäftsbericht des Unternehmens noch im Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) angegeben.

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Erst Drucksache 19/5769 des Bundestages war notwendig, um überhaupt eine derart hohe Reduzierung der Mindestzuführung ans Tageslicht zu bringen. Obwohl Weinmann selbst den Versicherer nicht nennt, zeigt ein Blick in das Papier: die Debeka Lebensversicherungsverein a.G. ist durch den Wissenschaftler gemeint. Ohne die Anfrage der Grünen wäre bis heute nichts über deren Reduzierung der Mindestzuführung bekannt gemacht.

Der Vorwurf: Ein gezieltes Umgehen der Vergleichbarkeit

Verschiedene Transparenzprobleme fasst Weinmann nun zusammen unter dem Begriff des „Versteckspiels“: Die Unternehmen und Aktuare hätten viel Spielraum in der Kostenfrage und würden dies auch ausnutzen. So sei das Bestreben vieler Aktuare „darauf gerichtet, die Kostenbelastungen kreativ zu gestalten, um der Vergleichbarkeit zu entgehen, aber auch um bestimmte Belastungen bzw. Zahlungen zu ermöglichen“. Dies veranschaulicht Weinmann unter anderem an doppelten Vertriebs- und Abschlusskosten, mit denen Riester-Anbieter zuletzt negative Schlagzeilen machten bei der Anpassung der Verträge an die Kinderzulage.

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