Wie krisensicher sind Betriebsrenten? Diese Frage erhält infolge der Coronakrise neue Brisanz. Vor wenigen Tagen warnte die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), dass vielen Pensionskassen Eigenmittel fehlen, weil Gewinne eher in höhere Leistungen zugunsten der Rentner geflossen seien als in notwendige Reserven - im schlimmsten Falle drohe ihnen die Abwicklung (der Versicherungsbote berichtete). Nun wird bekannt, dass frühere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kaufhof keine Betriebsrenten mehr erhalten - zumindest vorübergehend. Zwei Nachrichten in kurzer Zeit, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die betriebliche Altersvorsorge erschüttern könnten.

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Schutzschirmverfahren infolge der Coronakrise

Wie die "Bild" am Freitag berichtet, darf die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH seit dem 1. April aus rechtlichen Gründen keine Betriebsrenten mehr auszahlen. Die Ruheständler müssten mit einer "mehrmonatigen Zahlungsunterbrechung" rechnen, zitiert das Blatt aus einem Schreiben des Konzerns an Betroffene. Weiter heißt es in dem Brief: „Wir sind uns bewusst, dass Ihre Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Als Grund wird genannt, dass der ohnehin angeschlagene Kaufhof-Konzern unter dem Corona-Lockdown leidet. Mitte März mussten alle Filialen schließen - entsprechend gingen auch die Umsätze massiv zurück. Weil die Kaufhäuser in der Regel größer als 800 Quadratmeter sind, profitierten sie noch nicht in jedem Bundesland von den Lockerungen der letzten Tage und bleiben vielerorts dicht.

Aktuell befindet sich Kaufhof infolge der Krise in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, eine Sonderform des Insolvenzrechts. Dumm für die Betriebsrentnerinnen und -rentner: Sie haben kein Anrecht auf Insolvenzgeld wie die aktuell Angestellten, sondern werden wie Gläubiger behandelt. Sie erhalten also kein Geld: vorerst zumindest.

Geld wird später ausgezahlt

Verloren geht das Geld aber nicht. Denn Kaufhof ist im Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) organisiert, der Betriebsrentner vor möglichen Ausfällen bei einer Insolvenz schützt. Den Seniorinnen und Senioren gehe folglich kein Geld verloren, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums dem "Berliner Kurier". Selbst wenn Kaufhof in die Insolvenz rutschen sollte, würden die Betriebsrenten weiter ausgezahlt - wenn auch mit mehrmonatiger Unterbrechung.

Die Frage ist auch, wie gut der Pensions-Sicherungs-Verein die Pleite mehrerer großer Konzerne wegstecken könnte: dank Corona nicht unwahrscheinlich. Etwas mehr als 95.100 Unternehmen zahlen aktuell dort ein. Die Bilanzsumme betrug im Jahr 2018 rund 6,5 Milliarden Euro, der Ausgleichsfonds summierte sich auf rund drei Milliarden Euro. Die Sicherungs-Einrichtung ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert.

Warten müssen nun die Betriebsrentnerinnen und -rentner, weil der Sicherungsverein erst die Ansprüche der Betroffenen prüft: Das kann eben mehrere Monate dauern. Und auch die aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich Sorgen machen. Ein Schutzschirmverfahren soll innerhalb von drei Monaten wirksame Maßnahmen ermöglichen, damit eine Firma in Eigenregie eine Insolvenz abwenden kann. Das erlaubt auch, Personal abzubauen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet: mit dreimonatiger Kündigungsfrist und ohne Abfindung. Die Gewerkschaften haben keine Mitsprache-Rechte.

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Während die Kaufhof-Ruheständlerinnen und -ruheständler ruhig schlafen können, trifft das nicht auf alle Versicherte einer Pensionskasse zu. Jene Altersvorsorge-Dienstleister, die als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert sind, sind auch nicht im Pensions-Sicherungs-Verein als Mitglied vertreten. Hier drohen den Betroffenen starke Einschnitte bei den Renten. Laut BaFin-Chefaufseher Frank Grund gebe es jedoch bereits einen Referentenentwurf, wonach auch diese Anbieter künftig unter den Rettungsschirm gezwungen werden sollen.

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