Kurzarbeitergeld wird deutlich länger gezahlt

Leidtragende dieser Regel könnten nun die Beschäftigten dieser Betriebe sein: Ihnen droht die Kündigung. Niemand verpflichtet die Firmen, mit dem Geld aus diesen Policen ihre Mitarbeiter zu entschädigen. Und gerade bei kleinen Unternehmen dürften die Zahlungen aus den Betriebsschließungs-Verträgen deutlich unter den Geldern liegen, die die Bundesarbeitsagentur für Kurzarbeit erstattet. Denn die Gewerbepolicen sind häufig auf einen Höchstbetrag gedeckelt und zeitlich stark begrenzt.

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In der Regel sehen die Betriebsschließungs-Verträge eine Zahlung von 30 bis maximal 60 Tagessätzen vor, die sich am Ertragsausfall des jeweiligen Betriebes orientieren. Kurzarbeitergeld wird hingegen deutlich länger gezahlt, maximal für zwölf Monate. Wer Kinder hat, erhält von der Bundesarbeitsagentur 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz: ein pauschal berechnetes Entgelt, das sich an der Höhe des Lohnes orientiert. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent (der Versicherungsbote berichtete).

Das Nein zum Kurzarbeitergeld lässt den Kompromiss der bayerischen Landesregierung mit den Versicherern noch unattraktiver erscheinen: zumindest auch Sicht der betroffenen Betriebe. „In jedem Fall sollten die betroffenen Unternehmen jetzt erst Recht sehr genau abwägen und prüfen lassen, ob die angebotenen 15 Prozent wirklich interessengerecht sind“, rät Strübung.

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