Über 20 Millionen deutsche Altersrentner werden ab dem 1. Juli 2020 wieder mehr Geld erhalten. Das geht aus einer Meldung des Bundesarbeitsministeriums hervor. Während die Renten in Westdeutschland um 3,45 Prozent raufgesetzt werden, ist das Rentenplus im Osten noch deutlicher: hier werden die Ruhestands-Gelder sogar um 4,2 Prozent angehoben. Im November 2019 war man noch von geringeren Anhebungen ausgegangen. So sollte das Altersgeld 2020, laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2019, im Westen um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent ansteigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2019.

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Bereits im vergangenen Jahr waren die Bezüge der Ruheständler im Westen um 3,18 Prozent und im Osten der Republik um 3,91 Prozent angehoben worden. "Die aktuelle Rentenanpassung sichert den Rentnerinnen und Rentnern ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorgt so für höhere Renten. Sie folgt der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019. Auch die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West schreitet weiter voran. Auf die Rentenversicherung ist Verlass, auch in Krisenzeiten.", kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Rentensteigerung ist größer als geplant

Mit der Rentenerhöhung wird der aktuelle Rentenwert (Ost) 97,2 Prozent des westlichen Rentenwerts betragen, nachdem er bisher noch bei 96,4 Prozent liegt. Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Rentenniveau beträgt 48,21 Prozent.

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Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 33,05 Euro auf 34,19 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro. Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,28 Prozent in den alten Ländern und 3,83 Prozent in den neuen Ländern, berichtet das Bundesarbeitsministerium. Die Lohnsteigerung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.