Dass die Bundesregierung für den Fehlbetrag nun aufkommen will, ist aber möglicherweise nicht ganz freiwillig. Stichwort Deckelung: Hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie für Insolvenzschutz ungenügend in deutsches Recht übersetzt, muss der Staat haften. Und hier stellt sich die Frage, ob eine Höchstsumme von 110 Millionen Euro tatsächlich ausreichend war und ist. Rechtsgutachten nähren den Verdacht, dass die Bundesregierung bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu Schadensersatz verpflichtet werden würde. Zumal bereits der Bundesrat im Jahr 2016 gewarnt hatte, die Haftung für Pauschalreisen reiche nicht annähernd aus. Tätig wurde die Politik danach nicht.

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Bund will klagen

Dass die Bundesregierung für die Schäden einstehen will, ist eine positive Nachricht für die Betroffenen - aber nicht für die Zurich und das insolvente Reiseunternehmen. Denn der Bund will die Kosten nicht einfach dem Steuerzahler aufbürden. Stattdessen sollen die Betroffenen im Gegenzug für die Entschädigung ihre zivilrechtlichen Ansprüche abgeben, damit der Bund gegen die Zurich und den Reiseveranstalter klagen zu können, schreibt die "Welt": in der Hoffnung, das Geld vom Versicherer und aus der Insolvenzmasse zu bekommen. So soll zumindest die zu zahlende Summe reduziert werden.

Strittig ist zum Beispiel, ob tatsächlich auch die Kosten für Rückholungen gedeckelt seien. Zudem bestehe für Reiseveranstalter die Pflicht, ausreichend Versicherungsschutz für die eigene Insolvenz zu kaufen. Kundinnen und Kunden können zudem selbst direkt Ansprüche gegen Thomas Cook geltend machen, sofern es noch nicht geschehen ist. Hierfür hat der Insolvenzverwalter eine Webseite online geschaltet.

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Wenn der Bund hingegen weder die Zurich für den Fehlbetrag haftbar machen kann noch bei Thomas Cook etwas zu holen ist, kommt für den Restschaden vor allem einer auf: der Steuerzahler.

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