Auf Betriebsrentner, die einen bAV-Vertrag bei der Pensionskasse der Steuerberater haben, kommt eine Absenkung des Garantiezins zu. Das hat die Vertreterversammlung der Deutschen Steuerberater-Versicherung VVaG beschlossen. Denn die Pensionskasse muss dringend saniert werden. Das trifft vor allem steuerberatende Berufe wie etwa Berater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer - sie können über die Einrichtung eine Betriebsrente vereinbaren.

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Die Pensionskasse der Steuerberater befindet sich schon seit längerer Zeit in Schieflage. Bereits im Dezember 2018 hatte das Unternehmen aus Bonn einräumen müssen, dass es seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten: Der Versicherer verfügte nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren.

Konkret hätte der Versicherungsverein Ende 2017 rund 39,7 Millionen Euro als Solvabilitätskapital vorweisen müssen, um die erforderliche SCR-Quote zu erfüllen. Der Anbieter verfügte aber nach damaligen Zahlen nur über knapp 22 Millionen Euro an Eigenmitteln. Das entsprach 55 Prozent der vorgeschriebenen Kapitalausstattung. Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der Finanzaufsicht BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten.

Vor knapp einem Monat senkten die Aufseher den Daumen und lehnten den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig ab. Gleichzeitig wurde der Kasse die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Folglich darf die Pensionskasse kein Neugeschäft mehr schreiben. Zudem müssten sich Bestandskunden auf Kürzungen einstellen. Genau dazu hat sich nun die Vertreterversammlung der Pensionskasse entschlossen und die Sanierung angestossen. Der Plan sieht vor, dass die Leistungen an die Versicherten herabgesetzt werden. So solle der maximale Garantiezins auf 2,25 Prozent abgesenkt werden. Ohne die Herabsetzung hätte die Deckungsrückstellung zum 31.12.2018 um rund 158 Millionen Euro verstärkt werden müssen, um den negativen Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes zu begegnen. Diese Summe konnte die Deutsche Steuerberater-Versicherung jedoch nicht aus eigener Kraft aufbringen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

„Mit der nun beschlossenen Sanierung hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung frühzeitig Vorsorge getroffen, um den Herausforderungen am Kapitalmarkt zu begegnen und die Erfüllung der Ansprüche ihrer Mitglieder sicherzustellen. Mit einem Garantiezins von – je nach Tarif – maximal 2,25% auf die eingezahlten Beiträge bietet die Deutsche Steuerberater-Versicherung ihren Mitgliedern im gegenwärtigen Kapitalmarktumfeld nach wie vor eine attraktive Verzinsung.“, erklärte Franz Bausch, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

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Von den Kürzung betroffen sind grundlegend Verträge, bei denen der Garantiezins über dieser Schwelle liegt. Dies gelte für Policen, die in der Zukunft ausgezahlt werden - aber auch für Verträge, deren Rentenzahlung bereits begonnen hat. Welche Tarife von der Herabsetzung betroffen sind und wie hoch sie für den einzelnen Versicherten ausfällt, könne nur im Einzelfall gesagt werden. Die Senkung sei abhängig vom Tarif, vom Eintrittszeitpunkt und vom Alter der Versicherten, heißt es in der Meldung.