Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2020 mehr Geld. Das hat der Bundesrat beschlossen und in einer entsprechenden Verordnung festgehalten. Damit soll der Regelsatz für Alleinstehende im kommenden Jahr um acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen.

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Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres steigt ebenfalls. Sie Regelsätze erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Kleinkinder unter sechs Jahren sollen künftig 250 Euro monatlich erhalten. Das sind fünf Euro mehr als bisher.

Ebenso steigen werden die Regelsätze für Paare und Bedarfsgemeinschaften sowie für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben. Während Paare je Partner künftig sieben Euro mehr und damit 389 Euro im Monat erhalten, kletterte der monatliche Betrag für arbeitslose Erwachsene unter 25 Jahre, die bei den Eltern wohnen, um sechs Euro auf dann 345 Euro im Monat.

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Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Berechnung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex durchgeführt. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Dadurch sollen die Höhe Regelsetze für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe gerechter werden. Da die Bezieher der Leistungen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben können.

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