Wie viel Geld braucht der Mensch zum Leben? Diese Frage steht bei der Festlegung des Hartz-IV-Regelsatzes im Mittelpunkt, der sich seit 2010 an der Preis- und Nettolohnentwicklung orientiert. Der Regelsatz soll die laufenden und einmaligen Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizung) abdecken – auch für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ist noch etwas vorgesehen.

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Hartz IV-Regelsätze steigen um rund 2 Prozent

Zum Jahreswechsel gab es eine positive Nachricht für Sozialleistungsempfänger, denn die Regelsätze für Hartz IV werden 2015 leicht angehoben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um acht Euro von 391 Euro auf 399 Euro.

Auch volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten mit 360 Euro im Monat etwas mehr Geld (bisher 353 Euro). Der Bedarf für Kinder von 0 bis 6 Jahren wird auf 234 Euro beziffert, das sind sieben Euro mehr als bisher. Für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren steigt der Regelsatz auf 267 Euro und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren auf 302 Euro. Hinzu können Hartz-IV-Empfänger weitere Leistungen beantragen, wie zum Beispiel das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder.

Schuldenfalle Stromkosten?

Doch reicht die Erhöhung tatsächlich aus, alle Lebenshaltungskosten zu sichern? Kritiker verweisen zum Beispiel auf die explodierenden Stromkosten, u.a. aufgrund der Energiewende. Laut einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ wurde 2011 rund 200.000 Hartz-IV-Empfängern der Strom abgestellt, weil sie Rechnungen nicht bezahlen konnten. Viele Bedürftige seien von extrem hohen Nachzahlungsforderungen der Energieversorger überrascht worden. Seitdem sind die Strompreise sogar weiter gestiegen.

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Experten gehen jedoch davon aus, dass 2015 die Stromkosten für rund 8 Millionen Haushalte leicht sinken werden. Der Grund hierfür seien reduzierte Beschaffungspreise an der Leipziger Strombörse sowie eine geringere Ökostromumlage. Ob sich der Strom tatsächlich verbilligen wird, bleibt aber abzuwarten.

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