Es sollte ein großer Wurf werden: das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG), 2017 verabschiedet unter der damals federführenden Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Es sollte dazu beitragen, dass deutlich mehr Menschen mit einer Betriebsrente vorsorgen. Doch der Kern dieser Reform droht nun wegzubrechen, bevor er überhaupt seine Wirkung entfalten konnte: das Tarifpartner-Modell, auch bekannt als „Nahles-Rente“. Und damit die Reform ähnlich schnell erledigt sein wie die frühere Ministerin, die sich mittlerweile aus der Politik zurückgezogen hat.

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Gewerkschaftstag könnte Nahles-Rente den Garaus machen

Die Idee dieses Modells: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen sich gemeinsam an einen Tisch setzen und Betriebsrenten vereinbaren. Die Arbeitgeber werden enthaftet: Sie müssen nicht mehr wie bisher üblich für die Höhe der Renten einstehen. Mindest- und Garantiezusagen sind gegenüber den zukünftigen Rentnern sogar verboten. Im Gegenzug sollten die Gewerkschaften mehr Mitsprache erhalten.

Die Nahles-Rente droht nun aber zu scheitern, bevor sie überhaupt richtig gestartet ist. Zwar gibt es mittlerweile mehrere Versicherer, die eine solche Betriebsrente anbieten: oft als Konsortium, also Zusammenschluss mehrerer Anbieter. Aber noch immer ist kein Fall bekannt, indem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer tatsächlich auf eine gemeinsame Betriebsrente geeinigt haben.

Nun gibt es ein spezielles Datum, an dem die Nahles-Rente komplett begraben werden könnte: der 12. Oktober 2019. Dann nämlich endet der Gewerkschaftstag der IG Metall in Nürnberg, der streng genommen eine Gewerkschaftswoche ist: er startete bereits am 6. Oktober.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, beschäftigen sich auf diesem Spitzentreffen deutscher Arbeitnehmer-Vereinigungen nur wenige Anträge mit der Nahles-Rente. Diese aber sind im Wortlaut fast ausschließlich negativ. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz treibe „die Demontage der Betriebsrenten auf die Spitze, indem Firmen völlig aus der Haftung genommen werden und statt einer garantierten Rente eine völlig unverbindliche Zielrente versprochen werden muss“, zitiert die FAZ etwa aus einem Antrag der IG Metall Kiel-Neumünster. Die Genossen können keinen Vorteil für sich erkennen.

Vier weitere Anträge würden sich negativ zu der Nahles-Rente äußern, berichtet das Frankfurter Blatt. Dem entgegen würden die meisten der 108 Anträge dafür werben, die gesetzliche Rente zu stärken. „Das Rentenniveau muss stabilisiert und wieder deutlich angehoben werden.“, schreibt etwa die IG Metall Halle-Dessau.

Welche Vorteile haben die Arbeitnehmer?

Die Anträge bringen zum Ausdruck: Viele Gewerkschaften können nicht erkennen, welchen Vorteil die Nahles-Rente für Arbeitnehmer haben soll. Garantien zur Betriebsrente sind ihnen nach wie vor wichtig. Sie fürchten, dass die tatsächlich gezahlte Rente letztlich deutlich niedriger ausfällt als die unverbindlich versprochene Zielrente.

Dabei hat es Gründe, dass die Firmen mit der Reform enthaftet werden sollen. Kommt ein Altersvorsorge-Anbieter in finanzielle Schieflage, haftet der Arbeitgeber bisher für die Höhe der Betriebsrenten seiner Mitarbeiter. Gerade kleine Firmen kann das schnell in ihrer Existenz bedrohen, wenn sie für die Rente früherer Mitarbeiter einspringen müssen. Folglich hoffte Nahles, dass gerade kleinere Unternehmen verstärkt das Tarifpartnermodell nutzen.

Ein weiteres Versprechen: Die Beschäftigten profitieren davon, dass die Versicherer die eingesammelten Beiträge deutlich renditestärker anlegen können. Denn Garantien sind im aktuellen Niedrigzins-Umfeld sehr teuer: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sie mit festverzinslichen Anleihen abgesichert werden müssen, die zur Zeit kaum noch was abwerfen. Fallen die Garantien nun weg, kann ein höherer Anteil in Fonds und Aktien investiert werden: mit höheren Ertragschancen, aber auch einem deutlich höheren Risiko.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung noch einen kleinen Sicherheitsbonus zugunsten der Beschäftigten im Gesetz untergebracht. So sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

Gewerkschaftstag könnte Signalwirkung haben

Dennoch: Einflussreiche Gewerkschaften haben keine Lust auf die Nahles-Rente, so geht aus den Anträgen hervor. Damit könnte der Gewerkschaftstag eine wichtige Signalwirkung für andere Arbeitnehmer-Vertreter haben: das Aus für das Tarifpartner-Modell.

Dabei hatte der Gesetzentwurf von Andrea Nahles auch deutliche Schwächen. Er zielte darauf, gerade in kleinen Betrieben mehr Betriebsrenten zu verbreiten. Diese sind aber oft gar nicht tariflich organisiert, speziell in Ostdeutschland. Und haben folglich auch keine Mitsprache bei der Nahles-Rente. Zwar können sie sich an bestehende Modelle in ihren Branchen anschließen: Sind aber außen vor, wenn die Bedingungen hierfür zwischen Tarifpartnern ausgehandelt werden.

Zudem kritisierte Statistik-Professor Gerd Bosbach von der Hochschule Koblenz nach Inkrafttreten der Reform, dass sich der Charakter der Betriebsrente in Deutschland grundsätzlich stark gewandelt habe. So finanzieren aktuell überwiegend die Arbeitnehmer die Sparraten aus ihrem Einkommen, während sich früher weit stärker die Arbeitgeber beteiligt haben: ein Grund für die steigende Unattraktivität. Auch das Sozialpartner-Modell würde diesen Trend weiter verstärken:

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So leisten Arbeitgeber zwar einen Zuschuss von 15 Prozent, wenn sie die Entgeltumwandlung nutzen. Laut Angaben der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags erzielen sie aber gleichzeitig eine Ersparnis von 20 Prozent, weil sie auf die Abgabe keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Damit kommt auch weniger Geld in die Renten- und Sozialkassen: ein Trend, der den Gewerkschaften nicht gefallen kann. Die Nahles-Rente schwächt die gesetzliche Rente.

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