Der hessische Finanzdienstleister PIM Gold soll mutmaßlich tausende Kleinanleger mit Goldsparplänen betrogen haben. Nachdem bereits im September bei einer Razzia die Geschäftsräume in Heusenstamm durchsucht wurden und Konzernchef Mesut B. verhaftet wurde, musste das Unternehmen Ende September Insolvenz beantragen. Auch der Vertriebsarm PGD ist davon betroffen (der Versicherungsbote berichtete).

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Die Hoffnungen der Kleinanleger werden künftig auf dem Rechtsanwalt Renald Metoja ruhen. Der Sanierungsexperte von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte wurde vom Amtsgericht Offenbach zum Insolvenzverwalter von PIM bestellt, wie die Kanzlei am Dienstag in einem Pressetext mitteilt. Er soll nun schauen, ob es bei dem Goldanbieter noch etwas zu holen gibt, um Geschädigte auszuzahlen. Zuvor hat Metoja bereits unter anderem die Insolvenzen des Autozulieferers Eisenguss GmbH und des Gerüstbauers Uhle begleitet.

8.000-10.000 betroffene Kleinanleger

„Mein Team und ich werden in den nächsten Wochen und Monaten das Unternehmen detailliert begutachten“, sagt laut Pressetext Metoja, der auch als vorläufiger Insolvenzverwalter der Vertriebsgesellschaft PGD bestellt ist. „Als Vertreter der Gläubiger ist es mein oberstes Ziel, dass die Anleger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten.“

In den nächsten Wochen und Monaten wolle Metoja mit seinem Team den Goldanbieter detailliert begutachten und dabei eng mit Polizei- und Justizbehörden zusammenarbeiten, teilt die Kanzlei weiter mit. Er habe sich am Montag umgehend zum Sitz der Unternehmen im hessischen Heusenstamm begeben, um sich ein erstes Bild der Lage zu machen.

„Nach Unternehmensangaben sind zwischen 8.000 und 10.000 Anleger betroffen; es können aber auch mehr sein“, berichtet Eisner Rechtsanwälte. In der Regel handle es sich um Privatanleger.

Es fehlen 80 Millionen Euro

Ob viel zu holen sein wird, kann nach jetzigem Stand zumindest bezweifelt werden. PIM Gold hat den Anlegern Goldsparverträge verkauft. Stark vereinfacht sah das Modell vor, dass der Dienstleister im Namen seiner Kundinnen und Kunden Gold aufkauft. Doch das Gold wurde den Anlegern nicht ausgehändigt. Stattdessen verblieb das Edelmetall bei den Hessen, damit sie damit arbeiten können - vermeintlich. Das Gold sollte im Auftrag der Kunden für weitere Geschäfte und Finanzwetten genutzt werden, etwa den Altgoldhandel. Drei bis sechs Prozent Rendite sollten so für die Anleger drin sein.

Aber die Lager in Hessen sind leer. Nach Recherchen des Handelsblattes fand die Staatsanwaltschaft bei ihrer Razzia nur etwa 200 Kilogramm des wertvollen Stoffes, dem standen Lieferverpflichtungen im Umfang von 3,38 Tonnen gegenüber. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen zunächst einen nicht ganz so hohen Fehlbetrag, auch wenn dieser noch immer gewaltig ist. Demnach fehlen mindestens 1,9 Tonnen Gold im Wert von 80 Millionen Euro.

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft entsprechend dieser Zahlen: Nur vier von zehn Euro, die Neuanleger in das PIM-System einbrachten, wurden tatsächlich für den Kauf von Gold verwendet. Der Rest des frischen Geldes aber wurde benötigt, um Altkunden auszuzahlen und an Vermittler hohe Provisionen auszuschütten. Ein klassisches Schneeballsystem: Das Geschäftsmodell kann nur funktionieren, wenn immer mehr Neukunden sich täuschen lassen und Frischgeld in das System pumpen. So wie auch ein Schneeball anwächst, wenn er den Berg hinabrollt und neuen Schnee aufnimmt.

Dennoch könnte sich die Lage für Anleger als weniger prekär entpuppen. Laut „Handelsblatt“ war die Buchführung von PIM Gold sehr chaotisch: Es könnten also noch Vermögenswerte vorhanden sein, die in den bisher gesichteten Unterlagen nicht auftauchen. Entsprechend ruhen nun die Hoffnungen auf Insolvenzverwalter Metoja, der sichtet, was bei PIM und der angeschlossenen Vertriebsfirma noch zu holen ist. „Die Justizbehörden haben bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt und damit für die Insolvenzmasse gesichert“, heißt es hierzu im Pressetext der Anwaltskanzlei.

Anleger werden über Fristen informiert

Rechtsanwalt Metoja weist laut Pressetext darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben muss, irgendwelche Fristen zu versäumen. „Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, werden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies wird aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall sein, frühestens in zwei Monaten“, schreibt die Anwaltskanzlei Eisner.

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Zudem bittet Metoja darum, dass die betroffenen Anleger sich nicht mit Einzelanfragen an die Kanzlei wenden sollen. Das sei schon aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen nicht zu händeln. Auch dauere es noch einige Zeit, bis er sich einen Überblick über die Struktur und das Geschäftsmodell des Unternehmens verschafft habe. Informationen für Gläubiger wolle er in Frage- und Antwortform online stellen und auf der Webseite von Eisner Rechtsanwälte veröffentlichen.

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