Die alten Noten: „irreführend“

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 wurden sie eingeführt: Die so genannten Pflege-Noten als Ergebnis einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Sie sollten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Orientierung bei Wahl der Pflegeeinrichtung bieten. Seitdem aber standen die Noten sowie die Maßgaben der Bewertung in der Kritik. Statt Hinweise auf Missstände einer Einrichtung zu geben, halfen sie eher dabei, diese zu verbergen. Nichts veranschaulicht dies deutlicher als die Tatsache, dass sogar schwere Pflegemängel in der Bewertung, etwa wundgelegene und vernachlässigte Patienten, ausgeglichen werden konnten durch die Qualität des Speiseplans. Der Notenschnitt der Heime: Note 1,2!

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Aus diesem Grund kritisierte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, die Pflegenoten mit deutlichen Worten als „irreführend“. Zum gleichen Schluss kam der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in seinem 5. Qualitätsbericht. Zumal nicht nur die Noten selbst keine Aussagekraft besaßen, sondern auch jene für die Qualitätsprüfung erstellten Transparenzberichte (der Versicherungsbote berichtete). Mit diesen Missständen in der Qualitätsbeurteilung der Einrichtungen soll nun Schluss sein. Denn mit heutigem Datum startet ein neues Qualitätssystem in der stationären Pflege.

Drei Säulen des neuen Systems

Demnach soll nun ein mehrstufiges System den alten Pflege-TÜV mit seinen Noten ersetzen:

  • 1. Teilsystem – Externe Überprüfungen: Für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Prüfdienst der Privaten Pflegeversicherung e.V. (als Akteur der privaten Pflegeversicherung) wurden neue Maßgaben der Prüfung entwickelt, um eine Qualitätskontrolle von außen zu gewährleisten. Dies geschieht nach einem Baukastensystem, das keinen Ausgleich schwerer Qualitätsmängel durch weichere Qualitätsfaktoren mehr ermöglicht. Stattdessen wird nun laut ZDF heute nach vier Kategorien unterschieden: a) Keine Auffälligkeiten oder Defizite; b) Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen; c) Defizit mit Risiko negativer Folgen; d) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen. Die Überprüfung findet einmal jährlich statt.
  • 2. Teilsystem – internes Dokumentationssystem. Hier werden so genannte „Indikatorendaten" durch die Heime selbst erfasst, die Pflegemängel und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen und Bewohner anzeigen: Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder der Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen. Das regelmäßige Erfassen der Indikatoren soll helfen, Mängel zu erkennen und durch ein besseres Pflegemanagement abzustellen. Halbjährlich sind Daten an eine Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln.
  • 3. Teilsystem – Erfassen der Heimausstattung: Als dritte Säule sollen Bedingungen wie der Zustand und die Ausstattung der Heime erfasst werden.

Für den Medizinischen Dienst sind nun laut ZDF heute verschiedene Eingriffsmöglichkeiten für Pflegemissstände in Heimen geplant – angefangen beim Erteilen von Auflagen und endend beim Kündigen des Versorgungsvertrags für ein Heim. Ebenfalls sollen die Verbraucher zukünftig mehr Informationen über die Heime erhalten. Hierfür richten die Pflegekassen Internetseiten ein.

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Umsetzung schrittweise: Informationen kommen spät

Die Umsetzung des neuen Verfahrens jedoch erfolgt schrittweise. So informiert mit dem Qualitätsausschuss Pflege jenes maßgebende Gremium, das durch die Bundesregierung mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zur Qualitätssicherung geschaffen wurde: Bis Juni kommenden Jahres müssen alle Daten der Heime wenigstens einmal an die Datenauswertungsstelle übermittelt worden sein. Ab Juli des kommenden Jahres sind dann zweimal jährlich die Indikatorendaten zu übersenden. Veröffentlicht werden sollen die Daten jedoch erst nach einer bestimmten Probezeit des neuen Verfahrens.

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