Weil diese steigenden Eigenanteile eine Antwort verlangen durch die Politik, setzten sich die Wissenschaftler zum Ziel, einen Kritikpunkt zu prüfen, der stets gegen die Bürgervollversicherung vorgebracht wird: Den Kritikpunkt stark steigender und damit für Beitragszahler nicht zu finanzierender Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Um das Argument zu prüfen, wurde für mehrere Zeitpunkte (2017 bis 2060) sowohl die Beitragsentwicklung mit dem jetzigen Status Quo als auch die Entwicklung bei Einführung der neuen Vollversicherung durchgerechnet. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis: Schreckens-Szenarien bei den Beiträgen aufgrund der Einführung einer Vollversicherung sind unbegründet.

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Denn der Beitragssatz läge in der Pflegebürgervollversicherung durchgängig nur sehr wenig über jenem im derzeitigen Status quo der Sozialen Pflegeversicherung. So würde die Mehrbelastung für zwei Drittel der Beitragszahler sogar weniger als fünf Euro im Monat betragen. Da die Wissenschaftler "ungerechte Belastungen im derzeitigen dualen Versicherungssystem“ behaupten sowie ein „Gerechtigkeitsdefizit zwischen Sozial- und Privatversicherten“ diagnostizieren, wäre schon durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Vollversicherung in der Pflege notwendig.

Hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 3. April 2001 zur Verfassungskonformität einer obligatorischen privaten Pflegeversicherung doch eine „ausgewogene Lastenverteilung“ als normativen Maßstab für das duale Versicherungssystem vorgegeben. Aus Sicht der Wissenschaftler jedoch schafft das jetzige System keine derartige und ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen privat- und gesetzlich Pflegeversicherten.

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