Rund sieben Millionen Arbeitnehmer nutzen vermögenswirksame Leistungen nicht, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. Das geht aus einer ebase-Studie hervor. Demnach verfielen in Westdeutschland jährlich 1,4 Milliarden Euro an Ansprüchen, in Ostdeutschland nur rund 240 Millionen. Mit dem Start ins neue Ausbildungsjahr im August und September hat für rund 1,3 Millionen Auszubildende in Deutschland die Zeit des regelmäßigen Einkommens begonnen. Für diese Gruppe der jungen Berufstätigen rückt auch das Thema Sparen in den Fokus und damit auch die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen zu nutzen.

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„Vielen Menschen fehlt offenbar das Wissen über vermögenswirksame Leistungen und ob sie darauf Anspruch haben. Arbeitgeber, aber auch Finanzdienstleister sowie Verbände und Institutionen müssen daher viel stärker über vermögenswirksame Leistungen aufklären", sagt Michael Gott. Für Arbeitgeber seien VL-Zahlungen zudem eine gute Option, um Mitarbeiter zu binden. „Der Beginn einer Ausbildung oder der erste Job sind der richtige Anlass, um mit dem geförderten Sparen zu beginnen. Berufseinsteiger sollten daher aktiv bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, um kein Geld zu verschenken", erklärt Michael Gott, Vertriebsleiter der Hamburger Sutor Bank.

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber, ein grundsätzlicher Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ob und in welchem Umfang der Beschäftigte sie nutzen kann, steht im jeweiligen Tarifvertrag beziehungsweise der Betriebsvereinbarung. Grundsätzlich kann aber jeder Arbeitnehmer einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen. Interessant sind vermögenswirksame Leistungen besonders wegen der staatlichen Förderung. Viele Unternehmen übernehmen zudem teilweise oder ganz die Beiträge der vermögenswirksamen Leistungen. Mancher Chef zahlt Zuschüsse von bis zu 480 Euro. Die monatlichen Arbeitgeber-Zuschüsse schwanken zwischen 6,65 Euro im öffentlichen Dienst und 40 Euro für Bankangestellte.

Staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen

Um die vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls auch die Förderung vom Staat zu erhalten, muss das Geld in eine geeignete Anlageform fließen. Dazu gehören zum Beispiel Fondssparpläne, Bausparen und Banksparpläne. Die höchste Renditeerwartung darf man bei guten Fonds haben. Zu beachten ist hier neben der Auswahl eines guten Fonds auch die Höhe der Depotgebühr.

Der Sparbetrag wird einschließlich staatlicher Prämien nach sieben Jahren ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung jedoch in den meisten Fällen verloren. Die Zeitschrift "Finanztest" rät daher Verträge nicht zu kündigen, sondern im Regelfall durchzuhalten.

Bei vermögenswirksamen Leistungen in Form von Aktienfonds gibt es eine Einkommensgrenze für Alleinstehende von 20.000 Euro und für Verheiratete von 40.000 Euro im Jahr. Liegt der Angestellte darunter erhält er eine 20-prozentige Arbeitnehmersparzulage pro Jahr. Allerdings ist diese Zulage auf 80 Euro pro Jahr begrenzt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Renten- oder Immobilienfonds. Lediglich Aktienfonds werden gefördert.

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Beim Bausparen liegt die Höchstgrenze für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei einem Einkommen von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Hier liegt die maximale staatliche Förderung bei jährlich neun Prozent. Allerdings bezieht sich das nur auf den Höchstbetrag von 470 Euro. So können Anleger mit dieser Form einen Förderbetrag von 42,30 Euro im Jahr erhalten.

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