Sind vermögenswirksame Leistungen das vergessene Produkt? In den letzten Jahren sind ist diese Form des Sparen etwas in Vergessenheit geraten. Dabei haben mehr als 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Doch aktuell sorgen nur rund 13 Millionen Menschen mit einem entsprechenden Vertrag vor. Das sind lediglich 65 Prozent aller Förderberechtigten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Zeitschrift „Finanztest“ hervor.

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Staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen

Jeder Arbeitnehmer kann einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen. Interessant sind vermögenswirksame Leistungen besonders wegen der staatlichen Förderung. Viele Unternehmen übernehmen zudem teilweise oder ganz die Beiträge der vermögenswirksamen Leistungen. Mancher Chef zahlt Zuschüsse von bis zu 480 Euro. Das ist speziell für Arbeitnehmer, die über den Einkommensgrenzen liegen eine gute Option.

Um die vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls auch die Förderung vom Staat zu erhalten, muss das Geld in eine geeignete Anlageform fließen. Dazu gehören zum Beispiel Fondssparpläne, Bausparen und Banksparpläne. Die höchste Renditeerwartung darf man bei guten Fonds haben. Zu beachten ist hier neben der Auswahl eines guten Fonds auch die Höhe der Depotgebühr.

Der Sparbetrag wird einschließlich staatlicher Prämien nach sieben Jahren ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Bei Kündigung geht die staatliche Förderung jedoch in den meisten Fällen verloren. Die Zeitschrift "Finanztest" rät daher Verträge nicht zu kündigen, sondern im Regelfall durchzuhalten.

Einkommensgrenzen beachten

Bei vermögenswirksamen Leistungen in Form von Aktienfonds gibt es eine Einkommensgrenze für Alleinstehende von 20.000 Euro und für Verheiratete von 40.000 Euro im Jahr. Liegt der Angestellte darunter erhält er eine 20-prozentige Arbeitnehmersparzulage pro Jahr. Allerdings ist diese Zulage auf 80 Euro pro Jahr begrenzt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Renten- oder Immobilienfonds. Lediglich Aktienfonds werden gefördert.

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Beim Bausparen liegt die Höchstgrenze für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei einem Einkommen von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Hier liegt die maximale staatliche Förderung bei jährlich neun Prozent. Allerdings bezieht sich das nur auf den Höchstbetrag von 470 Euro. So können Anleger mit dieser Form einen Förderbetrag von 42,30 Euro im Jahr erhalten.

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