Bereits im Dezember 2018 hatte die Kasse einräumen müssen, dass sie bereits seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten: Der Versicherer verfügt nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren. Vor allem steuerberatende Berufe können über die Einrichtung eine Betriebsrente vereinbaren: Berater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

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Konkret hätte der Versicherungsverein Ende 2017 rund 39,7 Millionen Euro als Solvabilitätskapital vorweisen müssen, um die erforderliche SCR-Quote zu erfüllen. Der Anbieter verfügte aber nach damaligen Zahlen nur über knapp 22 Millionen Euro an Eigenmitteln. Das entsprach 55 Prozent der vorgeschriebenen Kapitalausstattung. Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten.

Im Juni folgte die nächste negative Meldug für die rund 8.000 Versicherten der Deutschen Steuerberater-Versicherung. Denn sie müssen sich auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen. Denn die finanzielle Notlage des Anbieter hatte sich noch einmal deutlich verschärft, wie der vorläufige Jahresabschluss zeige, so berichtet der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

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Nun vermeldet die Pensionskasse der Steuerberater Einschnitte bei Anleihegläubigern. Das berichtet das Fachportal "Versicherungsjournal". Demnach sollen Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen der Gesellschaft auf Zinsen verzichten. Diese, für das letzte Jahr fälligen Zinsen, sollen vorerst nicht ausgeschüttet werden. Vorab waren die Anleihegläubiger aufgefordert worden, auf die Zinsen zu verzichten. Eine finale Entscheidung steht allerdings noch aus. Denn die Gläubiger hätten diese vom Inhalt von angeforderten Unterlagen abhängig gemacht.

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