Schrögenauer sieht die Maklerschaft als „direkte Vertrauensperson und Anker“ des Kunden. Der Provisionsdeckel jedoch würde dem Maklerberuf „die Grundlage entziehen“ und „das Ende der unabhängigen Beratung“ beim Verkauf von Versicherungen einläuten. Nutzen würde er hingegen vor allem Großkonzernen und deren aktionärsgetriebenem Umfeld.

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Versicherer: Rolle als Hilfspolizisten

Was befürchten die Versicherer durch die geplante Deckelung? Für viele Versicherungsunternehmen wäre der geplante Provisionsdeckel zunächst eine ambivalente Maßgabe, die keineswegs nur Nachteile bringt. Denn da Versicherungen laut aktuellem Gesetzentwurf „ein System“ einrichten sollen, das zur Zahlung höherer Provisionen „die Beurteilung der Vermittlung nach qualitativen Kriterien zulässt“, ist auch ein höherer Einfluss von Unternehmen auf unabhängige Vermittler zu befürchten. Keineswegs stets im Interesse der Kunden, da vage Vorgaben des Gesetzentwurfs den Versicherern einen großen Spielraum eröffnen. Zweifelhafte Kontrollrechte des geplanten Gesetzes für die Anbieter könnten letztendlich sogar das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsmaklern und Kunden gefährden (der Versicherungsbote berichtete).

Jedoch: Erweiterte Kompetenzen bringen den Versicherungsunternehmen auch Nachteile. „In die Rolle eines Hilfspolizisten bei der Überwachung von Versicherungsvermittlern geradezu hineingedrängt“ (so eine Formulierung des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler aus einer aktuellen Stellungnahme), drohen nämlich auch den Unternehmen zusätzliche Kosten und droht ein hoher Mehraufwand. Hinzu kommt: Versicherer, die auf kleinteilige Strukturen setzen und auch Kunden mit geringem Anlagevermögen ansprechen, könnten einen Wettbewerbsnachteil erleiden, sollte die Maklerschaft wirklich Schaden nehmen. Vielleicht erklärt auch dies den Einsatz der LV 1871 gegen den geplanten Deckel.

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