Der Hintergrund: sogenannte Jubiläumsdeals des Onlinemaklers. Eine Firmentochter von Check24 zahlte an Kunden eine Summe in Höhe von bis zu einer Jahresprämie der jeweils abgeschlossenen Versicherung, wenn sie im Zeitraum vom 20.09. bis 10.10. 2018 einen Vertrag abgeschlossen haben. Nach Ansicht des BVK bedeutet dies einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot. "Dieses Provisionsabgabeverbot verbietet bereits das Versprechen von Sondervergütungen jeder Art", so Heinz. So könnten Kunden mit der Aussicht auf Prämienrückzahlungen verleitet werden, unnötige Versicherungen abzuschließen, zum Beispiel wenn sie Teile der Prämie zunächst ausgezahlt bekommen.

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"Wir sind ehrbare Kaufleute, keine Dealer!"

Schon der Begriff „Jubiläumsdeal“ ist aus Sicht von Michael H. Heinz ein absolutes No-go. „Wir sind keine Dealer, wir sind ehrbare Versicherungskaufsleute. Ich finde das widerlich“, sagte der Verbandsfunktionär. Aber das sei rechtlich nicht relevant. Vielmehr das Versprechen von Sondervergütungen jeder Art, denn diese seien laut VAG verboten sei.

Das Besondere beim Check24-Jubiläumsdeal war jedoch, dass die Prämie nicht vom Online-Makler ausgeschüttet wurde, sondern von einer Konzernschwester, die für die Betreuung des Kundenkontos zuständig war. Folglich sollte auch die Prämie nicht für den Abschluss der Versicherung fließen, sondern für die Eröffnung eines Kundenkontos. Hier warf Heinz der Muttergesellschaft vor, viele Tochtergesellschaften an verschiedenen Standorten zu gründen, um über eine Art Verschachtelungs-Strategie Gesetze aushebeln zu können. Damit wolle der Online-Gigant auch verhindern, dass man Klageverfahren zielgerichtet einbeziehen kann. „Das hat uns nicht sonderlich beeindruckt. Dann haben wir eben alle in die Klage einbezogen“, so Heinz mit Blick auf die vielen Check24-Konzerntöchter.

Nun also hat der BVK alle Firmentöchter von Check24 verklagt. Die unfassbare Zahl: immerhin 72 eigenständige Konzerne sollen sich im Firmenverbund des Portalbetreibers tummeln. Es ist nicht der erste Rechtsstreit, den der BVK gegen den Portalbetreiber führt. In einem früheren Prozess 2016 hatte der BVK durchgesetzt, dass Check24 die sogenannte Erstinformation der Verbraucher verbessern muss: Es muss nun zeitiger über den Status als Versicherungsmakler informieren. Auch bei der Beratung musste das Onlineportal vereinzelt nachbessern.

In den Rechtsstreiten gehe es darum, Chancengleichheit zwischen Offline- und Onlinevermittlern herzustellen, betonte Heinz nun im Pressegespräch. „Wir wollten sicherstellen, dass wir gleiche Wettbewerbsbedingungen haben“. Dabei spricht sich der Verband eine Pionierfunktion zu. Bei einer früheren Klage gegen Check24 habe man noch recht allein dagestanden. Dann aber sei Bewegung in die Sache gekommen: Unter anderem habe eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes Missstände bei Vergleichsportalen gezeigt. Auch Politik und Verbraucherzentralen seien mittlerweile sensibilisiert dafür, dass hier einiges im Argen liege. „Mittlerweile ist da ganz gute Bewegung entstanden“, so der Funktionär.

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Check24 hält die Prämienerstattung hingegen für rechtens. "Bei den Jubiläums Deals ging es weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen", sagte Sprecher Christoph Röttele heute der Deutschen Presse-Agentur. Es sei lediglich die Treue der Kunden durch Nutzung des Kundenkontos belohnt worden. Er wirft dem BVK vor, einen "persönlichen Kreuzzug" gegen das Portal zu führen.

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