Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt: Das lässt sich auch an aktuellen Zahlen der Bundesregierung beobachten. Demnach haben im Jahr 2018 rund 1,61 Millionen Menschen einen Erstantrag auf die Erteilung eines Pflegegrades gestellt. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Über die Zahlen berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Anzeige

Pflegegrad 2 am häufigsten vergeben

Laut Antwort der Regierung ist auch die Zahl der abgelehnten Anträge gegenüber dem Vorjahr gesunken. Rund 15 Prozent der Erstanträge wurden demnach nicht bewilligt. Im Vorjahr habe die Ablehnungsquote noch bei 19 Prozent gelegen.

Die meisten Antragsteller (38,5 Prozent) bekamen Pflegegrad 2 zugesprochen. Dies bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Sie haben aktuell Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige und auf Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat, die direkt an ambulante Pflegedienste für deren Leistungen ausgezahlt werden.

Jeder fünfte Antragsteller (20,7 Prozent) erhielt Pflegegrad 1, gedacht für Hilfsbedürftige, die in ihrer Selbstständigkeit nur gering eingeschränkt sind. Die Betroffenen haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, den sie zum Beispiel für Einkaufs- und Haushaltshilfen ausgeben können.

Höhere Pflegegrade werden hingegen seltener vergeben. 17,1 Prozent der Betroffenen erhielten Pflegegrad 3, was eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ bedeutet. Ihnen wird ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 545 Euro gezahlt, wenn sie zu Hause betreut werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen beträgt monatlich 1.298 Euro.

Höhere Pflegegrade werden seltener zuerkannt

Pflegegrad 4 wurde hingegen 6,5 Prozent der Erstantragsteller zugesprochen (Pflegegeld von monatlich 728 Euro), während Pflegegrad 5 das Schlusslicht bildet: Die höchste Pflegebedürftigkeit wurde 2,4 Prozent der Antragsteller zuerkannt. Ein im häuslichen Umfeld gepflegter Versicherter mit Pflegegrad 5 hat Anspruch auf 1.995 Euro im Monat. Sie bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, in der Regel eine Rundum-Betreuung.

Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegraden statt Pflegestufen gemessen. Die Pflegereform der Bundesregierung hatte als wichtiges Ziel, Menschen mit geistigen Einschränkungen besser zu versorgen. Auch sollten differenzierter die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten erfasst werden. Geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen werden seitdem in die Pflegegrade 1 bis 3 eingestuft. Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige „schwerste Beeinträchtigungen“ hat. Die höchste Pflegestufe 5 bedeutet „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, etwa die Notwendigkeit einer lückenlosen Betreuung.

Anzeige

Sabine Zimmermann kritisiert gegenüber dem RND, dass noch immer viele Erstanträge abgelehnt würden. „Das hat mit Bedarfsdeckung nichts zu tun“, so die Linke-Politikerin. Niemand betrage Unterstützung ohne Not. Zudem müsse der Leistungsumfang in Pflegegrad 1 deutlich ausgebaut werden.

Anzeige