Zunächst stritt die Vorsorgekasse gegenüber dem „Spiegel“ ab, dass die nicht gezahlten FDP-Beiträge ein Grund für die Kürzungen seien. Auf erneute Nachfrage muss die RZVK dann einräumen, dass die beiden Vorgänge doch auch in einem Zusammenhang stehen. "Da der Fehlbetrag nur teilweise durch den Wegfall des vertraglich nicht garantierten Anteils gedeckt werden konnte, erfolgte als ergänzende Konsolidierungsmaßnahme eine Gegenfinanzierung aus dem Abrechnungsverband I", schrieb die Kasse. In diesem Sonderverband, 1978 ausgegliedert, sind die rein umlagefinanzierten Renten organisiert: Die FDP-Mitarbeiter gehören dem "Abrechnungsverband II" an, der zusätzlich kapitalgedeckt ist.

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Beide Kassen schichten Gelder aus Pflichtversicherung um

Damit die Kürzungen nicht stärker ausfallen müssen, haben sowohl RZVK als auch KVW Geld aus der vom Arbeit­geber mitfinanzierten Pflicht­versicherung in die freiwil­lige Versicherung umge­schichtet, so berichtet test.de. Bei der RZVK seien es 42,8 Millionen Euro, bei der KVW 31,9 Millionen. „Durch den Vermögen­stransfer kann man die garan­tierten Anwart­schaften der Versicherten mit einem Garan­tiezins von 3,25 Prozent erhalten“, zitieren die Watchdogs die KVW-Geschäftsführung. Nachteile für Pflichtversicherte seien nicht zu befürchten, da es sich "nur" um um 1,2 Prozent deren Vermögens handle: Geld, das letztendlich aber auch fehlt.

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