Wenn ein Zweitmarktanbieter wie Policen Direkt Standmitteilungen von klassischen Lebensversicherungen vergleicht und bewertet, dann durchaus mit Eigeninteresse. Das Unternehmen kauft selbst Altverträge auf und verwaltet derzeit einen Bestand von 12.000 Policen aller Gesellschaften. Zu wissen, was ein Leben-Vertrag tatsächlich wert ist, ist auch für den Zweitmarkt essentiell.

Anzeige

Doch Expertise kann man den Frankfurtern ebenfalls nicht absprechen, zumal sie mit ihrer Transparenzanalyse eine der umfassendsten Untersuchungen zu den Dokumenten vorlegen: bereits seit mehreren Jahren. Nun wurde erstmals die Neuregelung nach § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2018 müssen die Versicherer ihre Kunden umfassender informieren, was der Altersvorsorge-Vertrag wert ist: mindestens einmal pro Jahr. Die Transparenzstudie mit den Einzelergebnissen ist auf der Webseite von Policen Direkt einsehbar.

Deutliche Verbesserungen, aber “Wildwuchs noch nicht ganz beseitigt“

Die Studienmacher haben als Fazit durchaus Positives zu berichten: Die Mehrheit deutschen Lebensversicherer ihre jährliche Kundenschreiben überarbeitet. Sie sind nun teils deutlich verständlicher und bieten mehr Informationen. Und immerhin 60 von 73 untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit Sommer geltenden Mindestanforderungen bereits.

Die neuen Regeln in §155 VVG seien ein "Riesenfortschritt für alle Versicherungsnehmer“, heißt es in einem Pressetext der Mainstädter. Wer rechtzeitig und zusätzlich fürs Alter vorsorgt, „will wissen, ob das Geld für die Zukunft auch gut und sicher angelegt ist. Die zentrale Frage der Vorsorgesparer: Reicht die private Lebensversicherung, die Rentenlücke zu schließen?“. Hier müssen die Versicherer nun verpflichtend über folgende Punkte informieren:

  • Todesfall-Leistung einschließlich der Überschussbeteiligung zum maßgeblichen Zeitpunkt
  • garantierte Ablaufleistung, wenn der Vertrag bis zum Ablaufzeitpunkt weitergeführt wird und die Beiträge weiter bedient werden,
  • garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung zum Stichtag der Standmitteilung.
  • aktueller Auszahlungsbetrag des Vertrages, wenn der Versicherte zum Termin der Standmitteilung kündigen würde.
  • Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.

Vor der gesetzlichen Neuregelung hätten die Standmitteilungen lediglich über die bisher erreichten garantierten Überschüsse informiert, berichtet Policen Direkt. Bis dato hätten die Schreiben deshalb vielfach ihren Zweck nicht erfüllt: Den Versicherten war es nicht möglich, den Wert ihres Vertrages zu verstehen. „Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen“, kommentiert Henning Kühl, Chefaktuar bei den Frankfurtern.

Auch große Versicherer scheitern an Mindestanforderungen knapp

Beim Blick auf die einzelnen Anbieter fällt auf, dass laut Studie auch größere Versicherer die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht ganz erfüllen. Um zwei Beispiele zu nennen: Die Allianz Leben mit einem Marktanteil von 23,35 Prozent scheitert zwar nur knapp und erreicht 50 von 55 möglichen Punkten in dieser Teilkategorie. Hier bemängelt das Analysehaus, dass die Beträge, mit denen der Kunde an den Bewertungsreserven beteiligt wird, teils gesucht oder gar selbst errechnet werden müssen. Denselben Kritikpunkt gibt es bei der AachenMünchener (Marktanteil 5,79 Prozent), die ebenfalls 50 von 55 Punkten in der Kategorie „Mindestanforderungen“ erzielt.

Andere Versicherer reißen die Latte schon deutlicher. Die WWK Leben erreicht bei den "gesetzlichen Mindestanforderungen" nur 35 von 55 möglichen Punkten. Die Studienmacher bemängeln hier fehlende Transparenz beim Auszahlbetrag, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird, sowie hinsichtlich der garantierten Aufbauleistung bei Beitragsfreistellung. Auch die LVM muss sich mit 35 Punkten zufrieden geben: Hier werde bei den Bewertungsreserven nicht die vollständige Höhe zum Stichtag ausgewiesen, auch mit Blick auf die Beitragsfreistellung seien die Infos unvollständig.

Anzeige

Auf noch weniger Punkte bei diesem Wertungsteil kommen die früheren DBV-Verträge der Axa (33,8 von 55 möglichen Punkten), Basler Leben und Helvetia Leben (je 32,5 von 55 möglichen Punkten), Saarland Versicherungen (27 Punkte), Dialog Leben (16,3 Punkte) sowie die Frankfurt Münchener Leben, die lediglich zehn Punkte erreicht. Hier werden nach Ansicht der Analysten in mehreren Punkten die gesetzlichen Anforderungen an die Standmitteilung verfehlt.

drei weitere Bereiche untersucht

Die Frage, ob die Versicherer die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, war jedoch nur eine Kategorie für die Beurteilung der Standmitteilungen, wenn auch mit 55 Wertungspunkten die umfassendste. Darüber hinaus nahm die Studie drei weitere Kategorien in den Blick.

Der zweite Bereich, der mit 30 Wertungspunkten gewichtet wurde, umfasst „wichtige optionale Angaben in den Infobriefen“. Diese Angaben seien freiwillig: Doch Aktuar Henning Kühl hält sie für wichtig, um sich ein genaueres Bild von der Altersvorsorge zu machen. „Die gesetzlichen Anforderungen sind dringend und wichtig, reichen aber noch nicht aus. Um die Qualität und die Entwicklung der Altersvorsorge beurteilen zu können, braucht es zusätzliche Angaben“, kommentiert Kühl.

Anzeige

Bei den optionalen Angaben eingerechnet wird zum Beispiel, ob der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages bei Kündigung transparent mit den Einzelwerten ausgewiesen wird: also Einzelwerte wie garantierter Wert, garantierte Überschüsse, Schlussüberschüsse (falls vorhanden) und Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Auch Einzelwerte dazu, wie sich die Todesfallleistung gegenüber dem Vorjahr geändert hat oder Angaben zu den enthaltenen Zusatzversicherungen wie einem BU-Baustein bewirken Extrapunkte in der Wertung. Insgesamt sechs optionale Infos werden hier berücksichtigt. Immerhin 21 von 73 Lebensversicherern lieferten diese Angaben vollständig.

Allgemeine Infos und Verständlichkeit

Ein dritter Wertungsbereich umfasst weitere optionale Angaben, die unter „Bonus“ zusammengefasst werden. Hier werden zum Beispiel allgemeine Vertragsdaten positiv gewertet, etwa, ob alle versicherten und mitversicherten Personen inklusive Geburtsdaten in den Standmitteilungen genannt werden. Auch Informationen über die Versicherungssumme, den Beitrag und deren Zahlweise, den Vertragsbeginn und den Vertragsablauf der Police, zu möglichen Teilzahlungen und dem Rückkaufswert der Zusatzversicherungen bringen Extras. Hier können maximal 25 Punkte erreicht werden.

Nicht in die Wertung direkt ein floss die dritte Kategorie: die Verständlichkeit der Standmitteilungen. Hier wurde zum Beispiel untersucht, ob die Texte klar und verständlich sind oder auf viel „Versicherungssprech“ zurückgreifen, ob die Vertragswerte übersichtlich dargestellt sind und ob es ein Glossar gibt, das wichtige Begriffe erläutert. Zwar gab es hierfür keine Punkte. Aber Versicherer, die negativ auffielen, konnten nicht den vollen Wert erhalten.

Concordia Oeco und Alte Leipziger haben transparenteste Standmitteilungen

In Summe konnten bei der Studie maximal 110 Gesamtpunkte erreicht werden. Wer aber sind die Versicherer mit den transparentesten Standmitteilungen? Lediglich zwei Anbieter konnten eine dreistellige Punktzahl erzielen: die Concoridia Oeco Lebensversicherung AG wird Testsieger mit 102,5 Punkten. Dahinter platziert sich die Alte Leipziger Lebensversicherung mit immer noch 100 Punkten. Die Hannoversche Leben mit 98, 75 Punkten platziert sich auf Rang drei.

Ebenfalls sehr gut mit 95 erzielten Punkten schlossen die Axa Leben, Mecklenburgische, Neue Leben und Victoria Leben ab, die den drei Erstplatzierten nachfolgen.

Anzeige

Doch wo Gewinner, da sind meist auch Verlierer. Die wenigsten Punkte im Ranking erzielten die Helvetia Leben (47,50), Basler (45,00), Saarland Leben und WWK Leben (beide je 37,50), die Generali-Tochter Dialog Leben (26,25) sowie Frankfurt München Leben (10,00).

Seite 1/2/