Die Betriebsrente wird in der Auszahl-Phase stark mit Sozialbeiträgen belastet, obwohl sie eine wichtige Stütze für die Altersvorsorge sein soll. Müssen doch Betriebsrentner den vollen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent für die Krankenversicherung von ihren Betriebsrenten abführen und stehen deswegen sowohl für den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil ein. Doch damit nicht genug. Denn abgezogen werden auch die Krankenkassen-Zusatzbeiträge und ebenso Beiträge für die Pflegeversicherung (zum Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent, ab 2019 sogar 3,05 Prozent). Zudem stemmen Kinderlose den Kinderlosenzuschlag für die Pflegeversicherung. So werden mehr als 18 Prozent auf die Betriebsrenten fällig, die als Sozialbeiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.

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Doch damit könnte bald Schluss sein. Nachdem die sogenannte Doppelverbeitragung schon aus Reihen der SPD unter Beschuss genommen wurde, beschloss nun auch die CDU auf ihrem 31. Parteitag vom letzten Wochenende, die umstrittene Praxis abzuschaffen, wie Spiegel und Süddeutsche zeitgleich berichten.

Ein umstrittenes Gesetz spülte Geld in die Kassen

Alles begann mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" aus dem Jahr 2004: Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung legte der Gesetzgeber eine Beitragspflicht auf Betriebsrenten fest, die zugleich besagte, Betriebsrenten seien mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Die Regelung war in vielerlei Hinsicht umstritten. Denn nicht nur monierten Kritiker eine „erhebliche Belastung der Rentner im Alter“, wie es der Bund der Versicherten (BdV) ausdrückte, wodurch man die wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge de facto schwächte (der Versicherungsbote berichtete). Ein weiteres Problem gab der umstrittenen Praxis ihren Namen: In vielen Konstellationen müssen für Betriebsrenten „doppelt“ Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden – bei der Einzahlung und im Ruhestand bei der Auszahlung. Schließlich bezahlen bAV-Sparer die Zusatzrente stets aus Einkommen, für das sie über die Jahre und Jahrzehnte bereits Kassenbeiträge abgezogen bekamen.

Doch damit nicht genug der Kritikpunkte: Da Beiträge ab 2004 auch für bereits bestehende Verträge fällig waren, besteht sogar der Verdacht, die Regelung verletze den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Müssen sich doch Betriebsrentner darauf verlassen können, dass rechtliche Bedingungen, zu denen sie ihre Renten abschließen, auch für die Zukunft Bestand haben. Trotz dieser schweren Einwände aber fand das Gesetz in der Politik auffallenden Zuspruch. Zwar unter der rot-grünen Regierung beschlossen, stimmten damals auch die Unionsparteien für die Gesetzesänderung. Das hat seinen guten Grund: Jährlich 5,8 Milliarden Euro fließen durch die umstrittene Regelung den gesetzlichen Krankenkassen zu, wie der Spiegel berichtet. Es ging und geht also um viel Geld. Und dieses Geld steht nun für die Krankenkassen auf dem Spiel, falls die umstrittene Praxis zurückgenommen wird.

Energisch war die Kritik, stets zaghaft waren die Reaktionen.

Nicht nur kritisierten Interessenvertreter wie der Bund der Versicherten (BdV) oder Funktionäre der Versorgungswerke wie der Metallrente-Chef Heribert Karch die Doppelverbeitragung (der Versicherungsbote berichtete). Kritik kam auch stets aus den Reihen der Parteien, die das Gesetz beschlossen hatten. Sogar Sozialminister Hubertus Heil (SPD) forderte kürzlich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut Süddeutsche auf, die Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen, um die Beitragsbelastung der Betriebsrentner zu verringern. Und wiederholt forderte die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, gänzlich Schluss zu machen mit der derzeitigen Praxis (der Versicherungsbote berichtete).

Gegenüber den Forderungen nach Abschaffung der doppelten Beitragslast wirkten die diskutierte Vorschläge aber höchst zaghaft und ließen den Widerwillen der Politik erkennen, die Betriebsrente aus ihrem erzwungenen Goldesel-Dasein zu entlassen: statt dass wie bisher die Doppelverbeitragung ab einem Renteneinkommen von 152,25 Euro fällig wird, sollte nach Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Freigrenze auf 350 Euro erhöht werden – ab diesem Betrag müsste aber auf die gesamte Betriebsrente der hohe Beitrag gezahlt werden. Auch schlug Gesundheitsminister Spahn einen Freibetrag von 150 Euro bis 200 Euro vor, auf den stets keine Beiträge entrichtet werden müssen. Dieser Vorschlag wirkt eher wie ein geringes Zugeständnis, würde aber die Last zumindest abfedern.

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Auffallend auch: Obwohl der Bundesrat schon vor Verabschiedung des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im letzten Jahr angeregt hatte, die Beitragslast auf Betriebsrenten zu verringern, umging die Bundesregierung unter der damaligen Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) das Problem komplett. Aus Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) verschärfte die sogenannte "Nahles-Rente" das Problem sogar, weil über das Gesetz die Steuerfreiheit auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet wurde, die Sozialabgabenfreiheit jedoch bei vier Prozent beschränkt blieb. Gerade durch Nutzung der Entgeltumwandlung bis zur steuerfreien Höchstgrenze sollte man sich laut der Verbraucherorganisation auf eine empfindliche Doppelbelastung der Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter einstellen (wie der Versicherungsbote berichtete).

CDU-Delegierte beschließen Abschaffung: Welche Folgen sind zu erwarten?

Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, gehörte nun auf dem Parteitag in Hamburg zu jenen Akteuren, die laut Süddeutsche den Vorschlag einer Antragskommission zur Prüfung der Doppelverbeitragung abblockten und in einen Antrag auf Abschaffung ummünzten. Unterstützung fand Linnemann unter anderem bei der Jungen Union. Der Vorstoß hatte Erfolg: Letztendlich stimmten die Delegierten des Parteitags für eine Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung.

Welche Folgen wird der Vorstoß haben?

Viel Geld steht nun für die Krankenkassen auf dem Spiel. So wird der Vorstoß kaum umsetzbar sein ohne Vorschläge, wie der finanzielle Verlust für die Kassen auszugleichen ist. Neben der Idee von Sozialminister Hubertus Heil, Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Kompensierung zu nutzen, wurden bereits weitere Vorschläge in die Diskussion um die Doppelverbeitragung eingebracht. Gesundheitsminister Spahn schlug vor, die Kassen jährlich mit weiteren 1,5 Milliarden Euro Steuergeld zu bezuschussen.

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Jedoch gingen diese Vorschläge der Bundesminister nie von einer gänzlichen Abschaffung der Doppelverbeitragung aus, sondern bezogen sich nur auf eine Abmilderung des Problems, zum Beispiel auf Spahns Idee der Freibeträge in Höhe von 150 Euro bis 200 Euro. Auch wird eine Halbierung des Beitragssatzes diskutiert, so dass der "Arbeitgeberanteil" nicht mehr durch die Betriebsrentner erbracht werden müsste. Beitragsausfälle von 2,9 Milliarden Euro im Jahr würde dieser Vorschlag den Kassen kosten.

All diese Vorschläge aber bleiben hinter dem Beschluss des CDU-Parteitags zurück, die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Es wird spannend bei der Frage, wie nun die Finanzierung geregelt werden soll und ob und in welcher Höhe zukünftig Beiträge auf Betriebsrenten zu entrichten sind!

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