Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kritisiert in einem aktuellen Pressetext den aktuellen Tarifvertrag für den Versicherungsaußendienst. Dieser wurde zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di getroffen. Und ist aus Sicht der Gewerkschaft unzureichend.

Anzeige

Der neue Manteltarifvertrag sieht konkret vor, dass die Gehälter in zwei Stufen angehoben werden. Zunächst werden sie zum 1. September 2018 um zwei Prozent erhöht, zum 1. September 2019 um weitere 1,3 Prozent. Das gilt auch für Tätigkeits- und Verantwortungszulagen. Erstmals kann der neue Tarifvertrag zum 31. August 2020 gekündigt werden (der Versicherungsbote berichtete).

“Grundlegende Veränderungen“

Was die NAG stört, ist nicht unbedingt die Tariferhöhung selbst. Sondern, dass vermeintlich keine Übereinkünfte zu den künftigen Rahmenbedingungen der Vermittlertätigkeit getroffen wurden. Denn, so argumentiert die 2010 gegründete Spezialgewerkschaft für das private Versicherungsgewerbe: Die Arbeitswelt der Vermittler wird sich grundlegend wandeln. Die NAG hat einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich seit mehreren Jahren mit den sich wandelnden Bedingungen für den angestellten Versicherungsaußendienst beschäftigt.

„Für alle Beschäftigten im Angestellten Außendienst, egal in welcher Position oder Vertragsgestaltung, gab es teilweise grundlegende Veränderungen ihrer Tätigkeit, die weder in den Verhandlungen noch beim Abschluss berücksichtigt wurden“, sagt Joachim Jung, Gewerkschaftssekretär und Sprecher des „Arbeitskreises Außendienst“ der NAG. „Durch zunehmende Arbeitsdichte und Digitalisierung, da sind sich alle im Arbeitskreis einig, wird sich Tätigkeit im Außendienst immer weiter verändern“. Hierauf sollten Tarifverträge Antworten liefern, ansonsten würden Tarifverhandlungen – wie vorliegend - auf unzureichende Einkommenserhöhungen reduziert, kritisiert der Gewerkschafter.

Drängende Themen seien hier unter anderem, wie sich die Arbeitszeit durch den veränderten Arbeits- und Beratungsaufwand wandle, neue gesetzliche Regeln wie IDD und der Datenschutz nach DSGVO, dass der Außendienst immer mehr administrative Tätigkeiten übernehme sowie die sich ändernden Beratungs- und Vertriebsprozesse, gibt die NAG zu bedenken.

Gericht erkennt Tariffähigkeit nicht an

Deutliche Spitzen enthält der Pressetext der NAG auch gegen die Dienstleistungs-Gewerkschaft ver.di. Dem Konkurrenten spricht Jung indirekt ab, die Interessen der Mitarbeiter im Versicherungsvertrieb würdig vertreten zu können. „Wir werden dem angestellten Außendienst nun endlich das geben, was er dringend braucht. Nämlich eine echte gewerkschaftliche Vertretung“, sagt Jung.

Diese Äußerungen müssen auch vor dem Hintergrund eines juristischen Streites mit ver.di bewertet werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte im August bestätigt, dass die NAG keine tariffähige Gewerkschaft sei. Damit verfügt sie aktuell nicht über die Macht, Tarifforderungen tatsächlich durchzusetzen. Geklagt hatte ver.di.

Grund ist das Tarifeinheitsgesetz, welches es kleinen und neu gegründeten Gewerkschaften tatsächlich erschwert, ihre Interessen wahrzunehmen. Eine Verfassungsbeschwerde der NAG gegen das Gesetz war jedoch nicht von Erfolg gekrönt.

Anlass für den Streit war die Wahl des Aufsichtsrates der ERGO Group AG im Jahr 2015. Damals hatte der Wahlvorstand die von der NAG eingereichte Wahlvorschlagsliste nicht zur Wahl zugelassen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellte fest, dass der Wahlvorstand zu Recht so gehandelt habe. Überdies hätten die Richter die Sachlage für so eindeutig gehalten, dass sie keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zuließen.

Anzeige

Man kann davon ausgehen, dass die Vorwürfe der NAG gegen ver.di auch durch diese Niederlage begründet sind. Man will als Gewerkschaft ernst genommen und respektiert werden, erhebt sogar einen Alleinvertretungs-Anspruch. Dennoch: Es ist zu diskutieren, ob und in welchem Umfang auch die sich ändernde Arbeitswelt in Tarifverträgen abgebildet werden müsste, um Beschäftigte vor drohenden Nachteilen zu schützen.

Anzeige