Gerhard Schick, promovierter Volkswirtschaftler und Grünen-Politiker, hat in einem Interview die - aus seiner Sicht - zu laxe Aufsicht über Finanzanlagenvermittler kritisiert. Aktuell werden die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung noch von den verschiedenen Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Doch die Bundesregierung will sie eventuell der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellen. Entsprechende Pläne sind im Koalitionsvertrag der GroKo formuliert.

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“Aktuell ist die Aufsicht in Deutschland unübersichtlich, uneinheitlich und teils unterentwickelt. Die Zuständigkeiten sind häufig unklar und die notwendige Expertise ist auch nicht immer vorhanden“, sagte Schick dem Onlineportal fondsprofessionell.de. Die Grünen würden sich für eine Bündelung der Aufsicht einsetzen. „Ob diese unbedingt bei der Bafin gebündelt sein muss, die mir oft zu zurückhaltend agiert, wenn es um die Wahrnehmung ihres Verbaucherschutzmandats geht, will ich gar nicht unbedingt sagen“, kritisiert der 46jährige indirekt die wichtigste deutsche Aufsichtsbehörde.

Schick fordert „aktiveres Vorgehen der BaFin“

Gerhard Schick, Finanzexperte bei den Grünen. Quelle: gerhardschick.netSchick macht keinen Hehl daraus, dass er auch die Aufsichtspraxis der BaFin kritisch bewertet. „Es ist richtig, dass die Bafin gegebenenfalls Produkte verbieten kann. Anlageberatung und Altersvorsorge sind so wichtig, dass ich zum Schutz der Verbraucher ein aktiveres Vorgehen der Bafin fordere“, sagt der Politiker. Wer sonst solle Anleger vor immer komplexeren und schädlichen Produkten schützen, „die vor allem langfristig in erster Linie Emittenten und Vertriebsstrukturen dienen und nicht den wirklichen Risikoträgern?“, gibt Schick zu bedenken.

Die BaFin stand in den letzten Jahren wiederholt in der Kritik für vermeintlich zu lasche Regulierung. Ob bei Anlegerskandalen durch Anbieter des grauen Kapitalmarktes wie Infinus oder S&K, den Spekulationsgeschäften der Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) oder auch bei der Bewertung von fragwürdigen Finanzinstrumenten wie Restschuldversicherungen: Mehrfach wurde die Frage laut, warum die Finanzaufsicht nicht strenger und konsequenter eingriff, auch zum Schutz der Verbraucher.

Ein Beispiel: Die BaFin hatte beim insolventen Finanzvertrieb S&K bereits im Jahr 2010 den Verdacht, dass der Finanzanbieter ein Schneeballsystem betreibe. Auch Hinweise auf Geldwäsche-Delikte bestanden schon früh. Dennoch konnte S&K noch Jahre weiter agieren und Neukunden anwerben. Erst eine Razzia führte 2013 dazu, dass die verantwortlichen Manager verhaftet wurden und das Geschäft versiegte (der Versicherungsbote berichtete).

Kollektive Verbraucherschutz-Befugnisse seit 2015

Bei den Vorwürfen gegen die BaFin gilt es allerdings zu bedenken, dass die Behörde erst seit 2015 erweiterte Verbraucherschutz-Befugnisse hat. Dies ergab sich aus einer durch das Kleinanlegerschutzgesetz herbeigeführten Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes.

In einem aktuellen "Spiegel"-Artikel argumentiert ein nicht genannter früherer BaFin-Entscheider, dass die Aufpasser zuvor gar nicht die gesetzlichen Befugnisse gehabt hätten, um konsequenter gegen die Missstände vorzugehen. Erst infolge der Finanzkrise seien ihre Kompetenzen nach und nach ausgeweitet worden, unter anderem auch dadurch, dass die Finanzaufsicht international besser vernetzt sei. Die Behörde sei regelrecht zum Zuschauen verdammt gewesen, obwohl sie früh von Fehlentwicklungen etwa bei der Hypo Real Estate gewusst hätte. Hier ist ein mögliches Versagen der Finanzaufsicht auch durch den Gesetzgeber mitverschuldet.

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Schick fordert nun, dass die Befugnisse sowohl der BaFin als auch der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) weiter gestärkt werden. Und diese härter durchgreifen: "Eine Aufsichtsbehörde, die die Beschreibung ihrer Aufgaben und ihre Möglichkeiten nur auf dem Papier liest, aber kaum umsetzt, wird ihrem Namen nicht gerecht", sagt der Politiker.

Forderung von Provisionsverbot - und Sorge um Kapitaldeckung der Lebensversicherer

Allgemein setzt sich Gerhard Schick für ein Verbot von Provisionen in der Finanzberatung ein. "Die Provisionsberatung ist in den vergangenen Jahren transparenter geworden. Mehr als zehn Jahre, nachdem den Menschen Lehman-Zertifikate verkauft wurden, ist die Beratungsqualität durchschnittlich aber noch immer nicht gut genug", sagt der Grünen-Politiker gegenüber fondsprofessionell.de. In einem so sensiblen und wichtigen Bereich wie der Vorsorgeberatung sollten sich Produktempfehlungen "immer ausschließlich am Interesse des Kunden orientieren und nicht durch die Höhe der Provisionen beeinflusst werden können", sagt Schick.

Mit Blick auf die Lebensversicherer bereite ihm Sorge, dass es "angesichts der zu niedrigen Eigenkapitaldecken der Versicherer" zu Schieflagen kommen könne. "Neben einer besseren Ausstattung mit Eigenkapital brauchen wir einen Sicherungsfonds, der auch im Fall von Pleiten größerer Versicherer seinen Namen verdient", fordert Schick. Auch müssten bei der Haftung neben den Versicherten "die Eigentümer und Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Sonst ist zu befürchten, dass Verluste wie bei der Bankenkrise sozialisiert werden müssen, nachdem in den Jahren zuvor die Gewinne privatisiert wurden", sagt der Ökonom.

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Schick verlässt Bundestag - und gründet Verein

Gerhard Schick hat Mitte September angekündigt, sein Bundestags-Mandat zum Jahresende niederzulegen und eine "Bürgerbewegung Finanzwende" zu gründen. "Über Jahrzehnte hat sich die Finanzindustrie immer mehr Einfluss erkauft. Gleichzeitig weichen ihre kurzfristigen Profitinteressen zunehmend von gesamtgesellschaftlichen Zielen ab", begründet der 46jährige diesen Schritt. Dem Bundestag gehört Schick seit 2005 an.

Schicks gemeinnützige Organisation startet am 15. September, genau zehn Jahre nachdem mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers die Finanzkrise begann. Zum Zeitpunkt des Interviews seien seine Pläne aber noch nicht öffentlich gewesen, berichtet "fondsprofessionell.de".

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