Versicherungsbote: Herr Stein, bereits im Januar 2018 ist die Betriebsrentenreform in Kraft getreten, doch die Sozialpartner sind bislang zurückhaltend. Wieso?

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Paul Stein: Das Interesse an der reformierten Betriebsrente ist durchaus vorhanden, doch bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht schlicht noch Informationsbedarf. Bevor die Sozialpartner sich gemeinsam auf eine Lösung in der reformierten betrieblichen Altersvorsorge (bAV II) einigen, müssen sie erst die neuen Modelle analysieren.

Welche Themen sind den Sozialpartnern dabei besonders wichtig?

Zum einen das Thema Sicherheit. Denn in der bAV II müssen Arbeitgeber nicht mehr für die Leistungen aus der Versorgung ihrer Belegschaft haften. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer eine reine Beitragszusage. In unser Produkt bauen wir daher intelligente Sicherheitspuffer ein, die das Risiko stark minimieren, dass Renten im Alter sinken. Durch diese Mechanismen sowie Kapitalanlagen über Jahrzehnte – mit vielen tausend Versicherten in einem großen Kollektiv – dürfte der Garantie-Wegfall praktisch keine Rolle mehr spielen.

Und zum anderen?

Für die Sozialpartner ist auch die Frage nach der Transparenz entscheidend: Sie wollen die Angebote und deren Kosten standardisiert vergleichen können – und das vollkommen zurecht. Denn in der bAV II sind sie dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern ein gemeinsames Angebot zu unterbreiten. Für Unternehmen und Gewerkschaften ist es deshalb besonders wichtig, dass sie die Angebote der bAV II objektiv gegenüberstellen können, um für die Mitarbeiter der Unternehmen die besten Beschlüsse zu fassen.

Erst kürzlich hat Das Rentenwerk sein erstes Produkt in der bAV II vorgestellt – eine fondsgebundene Direktversicherung. Wie stellen Sie hier gemeinsam die nötige Transparenz sicher?

Um den Sozialpartnern Ihre Entscheidung zu erleichtern und einen Vergleich durchführen zu können, bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, zur Erzeugung von Kapitalmarktszenarien das bereits für Riester- und Basisrente am Markt etablierte Verfahren der Produktinformationsstelle Altersversorgung (PIA) zu nutzen.

Mit der „Insurance Distribution Directive“ (IDD) – Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie II – sind im Februar 2018 noch weitere Anforderungen an die Versicherer hinzugekommen: Ein zentrales Ziel der neuen Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz beim Erwerb von Versicherungsprodukten zu stärken. Was bedeutet das für den Vertrieb der bAV II?

Als genossenschaftlich geprägter Versicherer nehmen wir das Thema Verbraucherschutz sehr ernst – das liegt in unseren Genen, denn wir sind allein unseren Mitgliedern, also unseren Kunden, verpflichtet. Die Einführung der IDD im Februar hat deshalb an unserem Kerngeschäft und unseren Vertriebsabläufen nicht viel geändert. Entsprechend unserer Philosophie begrüßen wir es zum Beispiel sehr, dass Verbraucher durch neue vertriebs- und produktbezogene Informationspflichten – wie etwa den standardisierten Informationsblättern – ihre Entscheidungen über das richtige Versicherungsprodukt künftig in besserer Sachkenntnis treffen können – und wirklich wissen, wofür sie zahlen. Davon abgesehen wird der Vertrieb beim Betriebsrentenstärkungsgesetz auch sehr stark von den Tarifvertragsparteien bestimmt und individuell ausgestaltet.

Mit anderen Worten: Die neue IDD ist für Das Rentenwerk eher Chance als Fluch?

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Das kann ich so stehenlassen. Natürlich müssen auch wir beim Rentenwerk unsere Hausaufgaben machen und sicherstellen, dass wir in allen Bereichen mit der neuen Richtlinie konform sind – von der Produkt-Entwicklung über den Beratungsprozess bis hin zur Qualifikation unserer Vermittler. Aber letztlich trägt die IDD doch zur Stärkung des Kundenvertrauens bei – und das ist im neuen Geschäft mit der bAV II besonders wichtig.

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