Wer einen Kredit will, bekommt in der Regel oft gleich eine Restschuldpolice mitverkauft. Diese Policen sollen Kreditnehmer absichern, wenn er in Folge von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder gar dem Tod die Raten nicht mehr zahlen kann.

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Die Preise für die Absicherung des Darlehens sind sehr unterschiedlich. So hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Einzelfällen Provisionen in Höhe von mehr als 70 Prozent der Versicherungsprämie festgestellt. Bei vielen Angeboten liege die Provision bei mehr als 50 Prozent. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist das viel zu viel.

Auch bei den Verbraucherzentralen steht die Absicherung auf dem Index. Die Policen seien zu teuer und in vielen Fällen schlicht unnötig. Ein Indiz hierfür ist die Tatsache, dass der Leistungsfall sehr selten eintritt. Auch die ausgezahlten Schadensummen sind im Vergleich zur Zahl der abgeschlossenen Verträge sehr niedrig. Das ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) im Februar 2017. Demnach habe es im Jahr 2015 rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben. Doch in lediglich 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten. Die ausgezahlte Versicherungssumme habe 2015 rund 31 Millionen Euro betragen. Gleichzeitig hätten die summierten Verssicherungssummen ein Volumen von knapp 13,3 Milliarden Euro gehabt.

Provisionsdeckel analog zur Lebensversicherung

Nun soll das Thema Restschuldversicherung auch politisch geregelt werden. Demnach wollen sich das Bundesfinanzministerium, die Finanzaufsicht Bafin und das Verbraucherschutzministerium die Sache genauer anschauen. Das berichtet das "Handelsblatt"

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Die Provisionen sollen auf jeden Fall sinken. Wie und in welchem Umfang, steht noch in den Sternen. Da passt es gut, dass der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung kaum noch abzuwenden sein wird. Mitte Juli 2018 hatte die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie mit einer solchen Grenze die Abschlussvergütungen senken will. Dass die Abschlussvergütungen bereits in den letzten Jahren leicht gesunken sind, betrachtet die Regierung als ungenügend. Im gleichen Atemzug solle dann auch eine Regelung für die Restschuldversicherung getroffen werden. So solle der gesetzliche Provisionsdeckel künftig auch bei diesen Versicherungen greifen.

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