Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Doch im letzten Quartal 2017 war der Wert erstmals rückläufig. So waren Ende 2017 genau 180 Personen weniger bei der IHK gemeldet als noch im Oktober 2017.

Anzeige

Nach dem die Zahl der Finanzanlagenvermittler im ersten Quartal 2018 wieder leicht angestiegen war, konnte der Wert auch im zweiten Quartal zulegen. So ist die Zahl der zugelassenen Vermittler von April bin Juni von 37.481 auf 37.593 Personen angestiegen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.088 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von nur drei Monaten ist das ein Gewinn von 117 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli 9.181 Vermittlern erlaubt. Vor einem halben Jahr waren es noch 142 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im April noch 6.261 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.212.

Anzeige

Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten wenig Bewegung. Hier sind 185 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Vor drei Monaten waren es noch 179 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

Anzeige