Doch aus Sicht der Verbraucherschützer wird den Senioren ein Wechsel bewusst erschwert - und viele werden so in die Armut getrieben. Hier fordert die Verbraucherzentrale Korrekturen durch den Gesetzgeber. In einem Pressestatement heißt es: "In unserem Krankenversicherungssystem gibt es jede Menge Fallstricke. Wir fordern die Politik auf, tückische Gesetzesfallen wie die beschriebene zu beseitigen und gesetzlich zu regeln, dass Familienversicherte den Pflichtversicherten bei der Anrechnung der Vorversicherungszeiten gleichgestellt werden. Ansonsten tappen Betroffene systematisch in diese Falle."

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"Selbst Rechtsanwälte blicken nicht mehr durch"

Es verstoße gegen jedes Gebot von Transparenz und Fairness, "das System der Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedarf so kompliziert auszugestalten, dass selbst Krankenkassen, Rechtsanwälte und Patientenberater diese Feinheiten nicht mehr kennen und verstehen", argumentiert die Verbraucherzentrale weiter.

Für Wechselwillige hat die Verbraucherzentrale dennoch einen Tipp: "Kündigen Sie nur die private Kranken‑, nicht aber die private Pflegeversicherung, wenn Sie in die gesetzliche Familienversicherung wechseln. Zahlen Sie die Beiträge für die private Pflegeversicherung zunächst zwei Jahre lang weiter – bis Ihnen auch die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen gewährt."

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Ohne Versicherungsschutz könne es hingegen teuer werden. Wenn ausgerechnet in der zweijährigen Übergangszeit Pflege notwendig wird, müssen die Betroffenen dann selbst dafür aufkommen. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre für die Dauer von zwei Jahren eine Summe von 50.000 Euro zu stemmen, warnen die Hamburger.

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