Wenn man danach fragt, welche Banken in Deutschland ein breites Netz an Zweig- und Filialstellen unterhalten, sind sowohl die öffentlichen Banken als auch die Genossenschaftsbanken (VR) Spitze. Genau 10.193 Zweigstellen unterhielten die Volks- und Raiffeisenbanken zum Jahresende 2017, die Sparkassen immerhin noch rund 9.900 Zweigstellen. Damit unterhalten beide jede für sich mehr Anlaufstellen als alle 281 privaten Banken zusammengerechnet.

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Doch wenn Kunden dieses breite Netz nutzen wollen, werden sie zur Kasse gebeten. Denn die Versorgung in der Fläche lassen sich gerade Sparkassen und VR-Banken etwas kosten. Viele der Institute verlangen sogar von den eigenen Kunden eine Gebühr, wenn sie am eigenen Automaten Geld abheben, so zeigt eine Analyse des Finanzportals Biallo.

Verschiedene Gebührenmodelle

In konkreten Zahlen: Aktuell verlangen 69 Sparkassen, 311 Volks- und Raiffeisenbanken sowie eine Direktbank eine Gebühr, wenn Kunden am eigenen Automat Geld abheben, berichtet Biallo zum Stichtag 1. März. Jedoch gilt es hier zu differenzieren. Laut Studie verlangen 300 Institute auch dann eine Gebühr, wenn der Kunde beim eigenen regionalen Institut abhebt. 80 Institute greifen zu, wenn der Kunde von einer Partnerbank kommt, also zum Beispiel bei einer anderen regionalen Sparkasse ist.

Darüber hinaus gilt zu unterscheiden, wann die Banken Geld verlangen. Die Hälfte der betroffenen Banken gestatten zwei bis fünf kostenlose Bargeldabhebungen im Monat, berichtet das Finanzportal. 150 Institute greifen jedoch bereits bei der ersten Verfügung zu. Die Gebühren, wenn man beim eigenen regionalen Anbieter abhebt, sind ebenfalls sehr unterschiedlich: genannt werden Beispiele zwischen fünf Cent und 1,25 Euro.

Fremdgehen bei Partnerbanken kann teuer werden

Teuer kann es hingegen werden, wenn man zu einer Partnerbank der Sparkassen oder VR-Banken geht. Hier gilt es zu bedenken, dass die Banken zwar in einem Finanzverbund organisiert sind, aber doch als regional eigenständige Institute agieren. Und diese stellen sich fürs Geldabheben wieder gegenseitig Gebühren in Rechnung, die sie sich dann vom eigenen Kunden zurückholen.

Biallo erklärt auf seiner Webseite: "Was viele Leute nicht wissen: Geht der Kunde der VR-Bank A zum Geldautomaten der VR-Bank B, stellt diese den Kollegen der Bank A dafür 1,02 Euro in Rechnung. Und genau diesen Betrag holen sich viele Volks- und Raiffeisenbanken von ihren Kunden zurück. Unter den Sparkassen und der Cash Group (Hypovereinsbank, Deutsche, Commerz- und Postbank) gibt es eine ähnliche Regelung."

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Hier gilt es zu relativieren: In der Regel werden Fremdgebühren von 1,02 Euro fällig, die die meisten Institute auch erst nach fünf kostenlosen Abhebungen berechnen. Teuer kann dies jedoch zum Beispiel werden, wenn man in eine andere Stadt zieht und bei der Heimatbank bleibt. Manche Institute, oft im ländlichen Raum, langen hier richtig zu. Die Volksbank Aurich berechne nach vier Fremd-Abhebungen im VR-Verbund satte fünf Euro fürs Bargeld. Und die VR Lausitz immer noch 4,50 Euro ab der sechsten Verfügung.

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