Besonders fällt der Unterschied zwischen externen und internen Durchführungswegen auf. Wird eine Betriebsrente extern über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in Aussicht gestellt, profitieren Azubis bei 74 Prozent der Betriebe davon, die arbeitgeberfinanzierte Modelle anbieten. Bei internen Modellen (Direktzusage oder Unterstützungskasse) hingegen nur 31 Prozent.

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Hoher Verwaltungsaufwand, kleine Anwartschaften

Gründe, warum Azubis bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten ein- bzw. ausgeschlossen werden (absteigend nach Häufigkeit Nennungen). Quelle: Aon Insights

Als häufigste Ursache, weshalb Azubis nicht in die von Arbeitgebern finanzierte Betriebsrente einbezogen werden, nennen die Firmen administrative Hürden: einem hohen Verwaltungsaufwand stünde entgegen, dass die Azubis nur Kleinstanwartschaften ansparen.

Es zeigt sich aber auch, dass der Status der Azubis einer besseren Förderung im Weg steht. Diese werden befristeten Mitarbeitern gleichgesetzt oder es herrscht die Meinung vor, sie müssten sich eine Altersvorsorge erst durch Loyalität verdienen. Dass Azubis eher kein Interesse an der bAV zeigen, ist vierhäufigste Ursache.

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Dennoch kommen die Studienmacher zu dem Schluss, dass bei den untersuchten Firmen auch Azubis schon recht umfangreich von der bAV profitieren. „Wir waren selbst überrascht, wie viele Unternehmen bereits heute ihren Auszubildenden Angebote zur betrieblichen Altersversorgung machen. Die Förderung für Geringverdiener nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird sich hier sicher weiter positiv auswirken. Abzuwarten bleibt auch, welchen Einfluss künftige Opting-Out-Modelle haben werden,“ ergänzt Angelika Brandl, die die Untersuchung bei Aon Hewitt geleitet hat. Die Studie kann auf der Webseite von Aon heruntergeladen werden.

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