Seit Dezember 2017 bietet die Zahlungsplattform PayPal ihren deutschen Kunden eine kostenlose Reiserücktrittsversicherung an. Als Bedingung für den kostenfreien Schutz im Falle eines Reiserücktritts müssen Kunden ihre Reise, Zugfahrt oder ihren Flug mit PayPal bezahlt haben. Im Versicherungsfall sollen die angefallenen Kosten bis zu einer Höhe von 300 Euro erstattet werden. Auch eine höhere Absicherung sei entgeltlich möglich. Die Absicherung solle laut Pressemitteilung unter anderem in folgenden Fällen greifen: Erkrankung, Diebstahl des Reisepasses, Arbeitsplatzverlust, Scheidung sowie bei allen anderen Fälle höherer Gewalt;

Anzeige

Gruppenvertrag über Europ Assistance

Bei der Absicherung handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag. Prinzipiell ist das kein ungewöhnlicher Weg. Doch dieser Vertrag ist ein Muster des vereinten Europas. Denn die Paypal Europe mit Sitz in Luxemburg hat die Gruppen-Police mit der in Dublin ansässigen Europ Assistance S.A. Irish Branch abgeschlossen. Diese ist eine 100%ige Tochter der Generali-Gruppe. Vermittelt wurde der Vertrag vom Versicherungsmakler Aon, der in diesem Fall als Versicherungsvertreter Aon Marketing Directo auftritt und seinen Sitz in Madrid hat.

Als Bedingung für den kostenfreien Schutz im Falle eines Reiserücktritts müssen Kunden ihre Reise, Zugfahrt oder ihren Flug mit PayPal bezahlt haben. Im Versicherungsfall sollen die angefallenen Kosten bis zu einer Höhe von 300 Euro erstattet werden. Auch eine höhere Absicherung sei entgeltlich möglich. Die Absicherung solle laut Pressemitteilung unter anderem in folgenden Fällen greifen: Erkrankung, Diebstahl des Reisepasses, Arbeitsplatzverlust, Scheidung sowie bei allen anderen Fälle höherer Gewalt;

BdV: Versicherungsschutz ist lückenhaft und unzureichend

Während die kostenfreie Absicherung als verkaufsfördernde Maßnahme durchaus positiv zu bewerten ist, scheinen die Vertragsbedingungen nicht dem hohen Anspruch des deutschen Rechts zu genügen. Deshalb hat der Bund der Versicherten die Europ Assistance S.A. Irish Branch abgemahnt. Die Verbraucherschützer sehen die verwendeten Versicherungsbedingungen in vielen Punkten als unwirksam an und beurteilen den Versicherungsschutz als undurchsichtig, lückenhaft und unzureichend. „EU-Versicherer, die ein Versicherungsprodukt ausschließlich für den deutschen Markt konzipieren, müssen ihre Versicherungsbedingungen an deutschem Recht messen lassen“, stellt BdV-Justiziar Heiko Gaußmann klar.

Insbesondere die Definition des Versicherungsfalles und das Obliegenheitsrecht sind aus Sicht des BdV mangelhaft. So würden beispielsweise bestimmte versicherte Ereignisse in deutschen Versicherungsbedingungen viel konkreter beschrieben. Dazu gehörten Ereignisse wie etwa schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen. Die Bedingungen von Europ Assistance verlangten dagegen „höhere Gewalt“ als Rücktrittsgrund. „Anhand dieser Definition kann der Versicherte nicht einmal im Ansatz erahnen, in welchen Fällen er Leistungen aus der Versicherung bekommt“, so Gaußmann.

Anzeige

Der BdV hält auch weitere Klauseln im Obliegenheitsrecht für unwirksam. Demnach halte sich der Versicherer in bestimmten Fällen von grober Fahrlässigkeit für vollständig leistungsfrei. Damit würde die Versicherungsgesellschaft gegen das 2008 abgeschaffte Alles-oder-Nichts-Prinzip verstoßen, kritisieren die Verbraucherschützer.

Anzeige