Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Insgesamt zehnt Quartale in Folge war ein Zuwachs der Vermittlerzahlen zu beobachten.

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Doch im letzten Quartal 2017 ging die Zahl erstmals leicht zurück. Während zum 1. Oktober 2017 noch 37.612 Personen bei der IHK gemeldet waren, sind aktuell nur noch 37.432 Personen registriert. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 36.916 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von nur drei Monaten ist das ein Verlust von 179 Vermittlern. Dennoch kletterte der Wert für 2017 um 205 Vermittler. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 9.323 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 158 mehr.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Oktober noch 6.358 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.320.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten keine Bewegung. Hier sind weiterhin 161 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn 2017 waren es noch 139 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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