Das bedeutet, dass jemand, der von der britischen Insel nach Deutschland zurückkehrt, theoretisch wenigstes einen Tag versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sein muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu beziehen. Selbst wenn ein deutscher EU-Bürger 20 Jahre lang Beiträge ins britische System eingezahlt hat, so hat er keine Chance im Rahmen der Anerkennung der Beitragszeiten auch tatsächlich Arbeitslosengeld hierzulande zu beziehen. Wer gewieft ist, sollte also Familie oder Bekannte, die ein Unternehmen führen, darum bitten, ihn für kurze Zeit anzustellen und dann zu kündigen. So bestünde wieder ein Leistungsanspruch.

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Mangelnde Internationalisierung der Behörden

Omer Dotou vom BDAE kritisiert „Zwar gibt es viele Behörden, die versuchen, das Thema Internationalisierung mitzugestalten. Aber das reicht noch nicht. Kaum jemand weiß, dass die Arbeitsagentur auch Abteilungen hat, die Auslandsfälle bearbeitet. Doch Rückkehrer benötigen vor allem im Vorfeld Informationen, ein Merkblatt reicht da nicht aus. Vielmehr müsste eine Hotline speziell für ehemalige Expats und Auswanderer eingerichtet werden. Wenn die Behörden dann noch kompetente Berater einstellen, wäre schon mal viel geholfen“.

Tatsächlich gibt es immerhin ein virtuelles Welcome Center der Arbeitsagentur. Als Teil der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung berät diese ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland kommen wollen – aber auch deutsche Rückkehrer. Doch davon wissen nur wenige. Allzu oft wird vergessen, dass Mobilität nicht nur heißt, wegzugehen, sondern auch, wieder zurückzukommen.

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