Ein Gastbeitrag von Anne-Katrin Schulz

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Noch ist das Vereinigte Königreich Teil der EU, die es eigentlich zum Kernprinzip gemacht hat, das Leben und Arbeiten innerhalb der Gemeinschaft unkompliziert zu ermöglichen. Doch bei Großbritannien-Auswanderern scheint derzeit das Gegenteil der Fall zu sein.

Anne-Katrin Schulz ist Pressesprecherin derBDAE GRUPPE

Weil das internationale Steuerrecht sehr komplex ist, kann es schon mal vorkommen, dass vom Antrag auf Kindergeld in Deutschland, bei dem ein Nachweis der Zahlung durch britische Behörden erforderlich ist, ein halbes Jahr vergeht. Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld ist zudem, dass der bezugsberechtigte Elternteil auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Dies ist man in der Regel, wenn man hier gemeldet ist.

Unterschiedliche Finanzierungsmodelle für die gesetzliche Krankenversicherung

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen machen es den Rückkehrern extrem schwer. Weil das Gesundheitssystem in Großbritannien anders als in Deutschland steuerfinanziert wird, kann man auch keine abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachweisen. Genau das verlangen die Kassen jedoch von den Heimkehrern. Diese verfügen aber weder über eine Versicherungskarte noch andere Nachweise, dass sie gesetzlich versichert waren. Zwar zeigen sich manche Kassen kulant und akzeptieren beispielsweise einen Brief des britischen Hausarztes, andere wollen aber ein bestimmtes EU-Formular als Bestätigung. Dieses wiederum wird von vielen Behörden in Großbritannien nicht ausgefüllt.

„Wenn jemand zurückkehrt und zum Beispiel 27 Jahre im Ausland gearbeitet hat, dann will er umgehend in Deutschland krankenversichert werden. Doch dann verlangen die Krankenkassen einen Nachweis, dass er vor seinem beruflichen Auslandsaufenthalt in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Wer kann schon nach so langer Zeit Unterlagen beschaffen, die rund 27 Jahre zurückliegen?“, kommentiert Omer Dotou, Auslandsexperte und Rentenberater bei der BDAE Gruppe.

Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, den lehnen die Krankenkassen jedoch schlichtweg ab. Was bleibt ist dann nur der teurer Basistarif der privaten Anbieter. „Und der eine oder andere Rückkehrer entscheidet tatsächlich, dass die Rechnung für ihn nicht aufgeht – dass die Krankenversicherungskosten vom zukünftigen Gehalt einfach nicht gedeckt werden können und geht das Risiko der Nichtversicherung ein“, weiß Dotou zu berichten.

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Tatsächlich sind seiner Erfahrung nach viele rückkehrwillige Deutsche wieder zurück nach Großbritannien gegangen, weil sie keine andere Alternative gefunden haben und der Basis-Gesundheitsschutz im britischen National Healthcare System (NHS) kostenfrei ist.

Keine Infos zu Arbeitslosengeld ohne Meldung in Deutschland

Auch in Sachen Arbeitslosenunterstützung resignieren viele Ex-Auswanderer. Der Grund: Wer hier nicht gemeldet ist, hat zunächst überhaupt keinen Leistungsanspruch. Dotou berichtet von verzweifelten Rückkehrern, die keine telefonische Auskunft von Mitarbeitern der Arbeitsagentur bekommen, weil sie nicht in Deutschland wohnhaft sind. Doch selbst wenn Informationen fließen, so gibt es kaum jemanden der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Der Grund liegt in den gesetzlichen Bestimmungen, die wie folgt lauten: „Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder zur Erhöhung der Anspruchsdauer nur dann berücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde.“

Das bedeutet, dass jemand, der von der britischen Insel nach Deutschland zurückkehrt, theoretisch wenigstes einen Tag versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sein muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu beziehen. Selbst wenn ein deutscher EU-Bürger 20 Jahre lang Beiträge ins britische System eingezahlt hat, so hat er keine Chance im Rahmen der Anerkennung der Beitragszeiten auch tatsächlich Arbeitslosengeld hierzulande zu beziehen. Wer gewieft ist, sollte also Familie oder Bekannte, die ein Unternehmen führen, darum bitten, ihn für kurze Zeit anzustellen und dann zu kündigen. So bestünde wieder ein Leistungsanspruch.

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Mangelnde Internationalisierung der Behörden

Omer Dotou vom BDAE kritisiert „Zwar gibt es viele Behörden, die versuchen, das Thema Internationalisierung mitzugestalten. Aber das reicht noch nicht. Kaum jemand weiß, dass die Arbeitsagentur auch Abteilungen hat, die Auslandsfälle bearbeitet. Doch Rückkehrer benötigen vor allem im Vorfeld Informationen, ein Merkblatt reicht da nicht aus. Vielmehr müsste eine Hotline speziell für ehemalige Expats und Auswanderer eingerichtet werden. Wenn die Behörden dann noch kompetente Berater einstellen, wäre schon mal viel geholfen“.

Tatsächlich gibt es immerhin ein virtuelles Welcome Center der Arbeitsagentur. Als Teil der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung berät diese ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland kommen wollen – aber auch deutsche Rückkehrer. Doch davon wissen nur wenige. Allzu oft wird vergessen, dass Mobilität nicht nur heißt, wegzugehen, sondern auch, wieder zurückzukommen.

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