Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist im ersten Quartal 2017 von 37.229 auf 37.276 Personen angestiegen. Es ist das achte Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

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Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 36.751 Personen Investmentfonds vermitteln. Das ist ein Zuwachs von 541 Vermittlern innerhalb der letzten zwölf Monate. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. April 9.400 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 169 mehr. Allein in den letzten drei Monaten sank die Zahl um 81 Personen.

Vermittler bleiben recht konstant

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar noch 6.493 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun nur noch 6.412.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es einen leichten Anstieg. Hier sind 150 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 139 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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