Ein aktuelles, jetzt erst veröffentlichtes, Urteil des Amtsgericht Potsdam sorgt für Wirbel, schreibt KVoptimal.de (KVO), ein PKV-Berater für Tarifwechsel innerhalb des Versicherers, in einem Blogbeitrag. Das Gericht habe mit Urteil vom 18.10.2016 festgestellt, dass die Beitragserhöhungen der Axa bis zum Jahr 2013 möglicherweise unwirksam seien. Dieses Urteil habe „enorme Brisanz“, denn die Begründung des Gerichtes sei nachvollziehbar (Az.: Urteil 29 C 122/16).

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Wann ist der Treuhänder unabhängig?

Laut VVG (dem Gesetz über den Versicherungsvertrag) kann ein PKV-Versicherer die Beiträge erhöhen, „sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.“ In dem Prozess vor dem Amtsgericht in Potsdam gegen die Axa ging der PKV-Kunde davon aus, „dass der Treuhänder mindestens 150.000€ von der AXA für seine Tätigkeit zur Prüfung der Anpassung hätte beziehen müssen“.

Der Axa-Treuhänder sei „für alle Tarife der AXA zuständig“ gewesen. Im VVG-Standard-Kommentar Römer/Langheid-Langheid sei geregelt, „dass eine Abhängigkeit anzunehmen ist, wenn der Beauftragte mehr als 30% seiner Bezüge von einem Auftraggeber erhält“, berichtet KVO in dem Blogbeitrag. Demnach hätte der Treuhänder der Axa mindestens 500.000 Euro Einnahmen nachweisen müssen, um im rechtlichen Sinne als unabhängig zu gelten.

Verjährt oder Rückwirkung bis ins Jahr 2000?

In dem Gerichtsstreit habe der Versicherer „keinen Nachweis erbracht, dass der bestellte Treuhänder tatsächlich wirtschaftlich unabhängig“ von der AXA agiert habe. Das Amtsgericht Potsdam habe im Urteil geschrieben: "Die Axa hat 15 Jahre lang einen Treuhänder beschäftigt, welcher durch die von der Axa erhaltenen Bezüge nicht unabhängig gewesen sein kann", so berichtet es KVO im Blog. Die Axa habe sich in der Sache auf Verjährung berufen. „Dies wurde vom Gericht unter dem Hinweis abgelehnt, dass ein Versicherungsnehmer im Glauben sein muss, dass Anpassung rechtens sind und die Frist daher erst ab Kenntnisnahme des Umstandes beginnt“, schreibt KVoptimtal.de im Blog.

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Über ein Rückwirken, sollte der Axa-Treuhänder nicht als unabhängig beurteilt und vor allem gerichtlich geurteilt, entscheiden Folgeinstanzen. Das Amtsgerichtsurteil ist allenfalls ein Anfang. KVO schreibt im Blog: „Sollte die AXA diesen Prozess verlieren, sind sicher acht- bis neunstellige Rückforderungen von Kunden zu erwarten.“

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