Die privaten Bausparkassen stampfen ihre Einlagensicherung zum Februar 2017 ein. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Mittwoch. Ein Sprecher des Verbandes der privaten Bausparkassen habe entsprechende Informationen mittlerweile bestätigt. Der Grund: im aktuell schwierigen Marktumfeld mit seinen niedrigen Zinsen seien die privaten Bausparkassen unter Druck geraten und müssten Kosten einsparen. Zudem hätten verschärfte Anforderungen an die Einlagensicherung einen deutlichen Mehraufwand mit sich gebracht.

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Doppelte Absicherung für Bauspar-Anleger entfällt

Der private Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) besteht seit 1991. Ihm gehören aktuell zehn Institute an, die größten Geldgeber sind die Wüstenrot und die BHW. Die zehn Institute weisen insgesamt Einlagen von 50 Milliarden Euro auf.

Ziel des gemeinsamen Sicherungsfonds war es, die Einlagen von Kunden mit besonders hohen Guthaben abzusichern – auch über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Während der Gesetzgeber eine Absicherung von Vermögen bis 100.000 Euro vorschreibt, deckte der Fonds bisher Guthaben bis 250.000 Euro ab. Dieser zusätzliche Schutz entfällt nun.

Mehrheit der privaten Bausparer nicht betroffen

Die Kunden-Gelder, die über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung hinausgehen, belaufen sich aktuell auf 2,1 Milliarden Euro, wie die FAZ weiter berichtet. Allein 1,3 Milliarden entfallen hierbei auf die Altbestände institutioneller Kunden, zumeist Versicherer. Aber 760 Millionen Euro stammen auch aus dem klassischen Bauspargeschäft und betreffen wohlhabende Privatkunden. Das seien 19.000 Bausparverträge beziehungsweise 0,2 Prozent des Bestandes aller Institute.

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Um ihre Einlagen weiter zu schützen, könnten diese Kunden ihre Gelder künftig auf mehrere Bausparkassen verteilen, rät der Verband der privaten Bausparkassen. Die Mehrheit der Bausparer ist aber nicht betroffen. Im Durchschnitt lauten die rund neun Millionen Verträge bei den privaten Bausparkassen auf eine Summe von 40.000 Euro und sind folglich weiterhin durch die gesetzlichen Vorgaben geschützt.

FAZ

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