Speziell der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem körperliche und geistige Fähigkeiten nun gesamtheitlich betrachtet werden, sei bereits mit erfasst. Die Kunden könnten selbst entscheiden, welche Pflegegrade sie absichern, berichtet die Axa weiter. Auch die Höhe des monatlichen Pflegegeldes lasse sich je nach Bedarf individuell für jeden Pflegegrad festlegen. Über das ausgezahlte Geld können die Versicherten frei verfügen.

Anzeige

Mit der Pflegereform der Bundesregierung werden ab 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen werden in die Pflegegrade 1 bis 3 eingestuft, Pflegegrad 4 gilt für schwerste Beeinträchtigungen und bei Grad 5 kommen "besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung" hinzu. Dies soll gewährleisten, dass Pflegebedürftigkeit genauer und differenzierter erfasst wird.

Garantierte Flexibilität: Dynamik über die gesamte Vertragslaufzeit

Der Versicherungsschutz bei VARIO berücksichtige auch die ständig steigenden Pflegekosten und bleibe während der gesamten Laufzeit flexibel, schreibt die Axa. So erhöhe sich das Pflegegeld bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre automatisch um zehn Prozent, ohne dass Kunden eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssten. Die Erhöhung erfolge bis zu einer Höchstgrenze – bis zu 4.500 Euro monatlich in Pflegevorsorge VARIO 5, VARIO 4 und VARIO 3, in VARIO 2 bis zu 2.250 Euro und in VARIO 1 bis zu 1.250 Euro.

Sollte zwischenzeitlich der Pflegefall eintreten, profitiere der Kunde weiterhin von der Dynamik-Regelung. Von der Beitragszahlung befreit seien die Versicherten erst ab Pflegegrad 4, wenn der Ernstfall eintrete. Die Versicherungsleistung werde im gesamten europäischen Ausland einschließlich der Schweiz ausgezahlt.

Anzeige

Darüber hinaus können Kunden die Pflegevorsorge VARIO mit dem staatlich geförderten „Pflege-Bahr“ kombinieren. So können sie sich einerseits die staatliche Förderung und andererseits den flexiblen Versicherungsschutz von VARIO sichern. Schließen sie beide Verträge gleichzeitig ab, entfalle die übliche Wartezeit von fünf Jahren im Pflege-Bahr. Auch die Tarife der Generation FLEX, seit 2010 im Angebot, sollen ab dem 1. Januar 2017 auf 5 Pflegegrade umgestellt werden.

Anzeige