Die private Krankenversicherung könnte sich im kommenden Jahr enorm verteuern: um durchschnittlich 10-12 Prozent sollen die Beiträge laut einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ in die Höhe schnellen, selbst die Bundesregierung rechnet mit hohen Beitragssprüngen (der Versicherungsbote berichtete). Das ruft offenbar auch unseriöse Geschäftemacher auf den Plan. Aktuell warnt der PKV-Verband vor unerwünschten Werbe-Anrufen, die in letzter Zeit vermehrt beobachtet wurden.

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Anrufer geben sich als Mitarbeiter der PKV-Verbandes aus

Die Anrufer geben hierbei vor, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu handeln. Den angerufenen Privatversicherten wird dabei suggeriert, dass ihr Tarifbeitrag drastisch steigen werde und der PKV-Verband ihnen daher zum Wechsel in einen preiswerteren Tarif verhelfen möchte.

Nur: „Dies ist eine bewusste Täuschung“, erklärt der Verband in seiner Pressemeldung. Zur Begründung heißt es: „Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche. Als neutraler Dachverband der Branche darf der Verband schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als Makler tätig werden. Solche unlauteren Werbemethoden führen den Verbraucher in die Irre und schädigen dem Ruf der Branche.“

Stattdessen rät der PKV-Verband dazu, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Die sogenannten Cold Calls erfüllen nach Ansicht des Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Bei der Bundesnetzagentur seien ebenfalls Beschwerden wegen unlauterer Werbung möglich.

Tarifwechsel bei eigenem Anbieter möglich

Fraglich bleibt, mit welcher Intention die Anrufer sich an den Kunden wenden. Tatsächlich gibt es im Versicherungsvertragsgesetz den Paragraphen 204 VVG, der 2009 zur Stärkung des Verbraucherschutzes eingeführt wurde.

Dieser Paragraph besagt, Kunden haben Anspruch auf einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, sollte dieser einen vergleichbaren Tarif mit ähnlichem Leistungsumfang billiger anbieten. Eine neue Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht, die der Tarif beinhaltet. Gerade für ältere Kunden ist ein solcher Wechsel eine Option, Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden.

Die nun anstehenden Beitragssprünge machen sich sogenannte Tarifoptimierer zu Nutze. In der Regel arbeiten sie auf Honorarbasis: wenn der Kunde durch den Wechsel in einen anderen Tarif Beiträge spart, lassen sie sich zum Beispiel die ersten zehn Monate an Ersparnis als Honorar auszahlen.

Doch oft besteht hier die Gefahr, dass die Privatpatienten schlecht beraten werden, so dass sie zum Beispiel in einen billigeren Tarif gedrängt werden, aber zugleich Leistungen einbüßen. Auch ist gar nicht sicher, ob die Anrufer überhaupt zum Wechsel beraten wollen. Mitunter verbergen sich dahinter Adresshändler, die sensible Daten erfragen und dann weiterverkaufen.

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Das Problem ist zum Teil hausgemacht. Nicht nur die teils hohen Beitragssprünge erleichtern den Tarifoptimierern das Geschäft, auch die Intransparenz der Versicherer gegenüber den Kunden. Viele Versicherungen haben tatsächlich günstigere Tarife im Angebot, weil sie damit junge und gesunde Gutverdiener anwerben wollen. Doch die älteren Versicherten erfahren davon oftmals nichts. Das mag auch kaum verwundern. Wenn viele Senioren ihren bisherigen Tarif verlassen und in die günstigeren Tarife wechseln, müssten dort die Beiträge wiederum angehoben werden - haben doch ältere Menschen höhere Gesundheitskosten. Der Lockeffekt wäre dann kaputt.

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