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Vollkrankenversicherung - Das falsch verstandene Produkt

Versicherungsnehmer der privaten Vollkrankenversicherung (PKV) haben dieselbe oft deshalb abgeschlossen, weil sie preisgünstiger war als die GKV. Das war aber schon damals der völlig falsche Kaufansatz. Mit einer PKV kauft der Versicherungsnehmer nämlich nicht "billige Beiträge" sondern vielmehr ein "absolutes Leistungsversprechen". Die einmal versicherte Leistung kann dem Versicherungsnehmer also nicht mehr entzogen werden. Das ist ein ganz entscheidender, an sich vorteilhafter Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der Leistungskürzungen und Zusatzbeiträge auf der Tagesordnung stehen.

Vollkrankenversicherung - Warum die Beiträge steigen

Wird ein Leistungsversprechen gekauft, so muss der Beitrag zwangsläufig der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen folgen, damit das Leistungsversprechen auf Dauer erfüllt werden kann. Auch Altersrückstellung und fehlende Zinserträge sowie der Zusammenhang der beiden vorgenannten Aspekte tragen zu Beitragssteigerungen bei.

Vollkrankenversicherung - Wie kommt man da wieder raus?

Für PKV-Versicherte hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die GKV Schritt für Schritt immer weiter erschwert. Heute sind nur noch wenige Schlupflöcher übrig geblieben. Grob gesagt verbleiben nur noch zwei Möglichkeiten:

  • Rückkehr in die GKV vor dem 55. Lebensjahr durch ein Angestelltenverhältnis mit einer Lohnzahlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
  • Ab dem 54. Lebensjahr aller 5 Jahre mindestens einen Tag gesetzlich versichert sein. Dann ist auch später (also nach dem 55. Lebensjahr) eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Vollkrankenversicherung - Alle Ausstiegsmöglichkeiten verpasst

Wer alle Ausstiegsmöglichkeiten bzw. die Vorbereitungen dazu verpasst hat und Beitragsprobleme bekommt, der muss im Ernstfall nach Möglichkeiten suchen seinen Beitrag zu senken. Folgende Möglichkeiten können geprüft werden:

  • Tarifwechselrecht nach § 204 VVG innerhalb der vom Versicherer angebotenen Tarife zur Senkung des Beitrages, was aber in fast allen Fällen mit Leistungskürzungen verbunden ist.
  • Überprüfung der Selbstbeteiligung. Höhere Selbstbeteiligungen sparen ebenfalls Beitrag, führen aber dazu, dass die Leistungspflicht des Versicherers später eintritt. Die Selbstbeteiligung-Regelungen sind verschieden. Angeboten werden z.B. feste Selbstbeteiligungen und prozentuale Selbstbeteiligungen (mit einer in Euro benannten Höchstgrenze, z.B. 5.000 Euro).
  • Sonderfall Krankentagegeldversicherung: Bei Rentenbeginn entfällt der Anspruch auf Krankentagegeld. Somit werden ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr fällig. Der Rentenbeginn muss dem PKV-Versicherer gemeldet werden.

Warnung vor sogenannten Tarifoptimierern

Nähere Informationen dazu, ob ein Wechsel in die GKV noch möglich ist oder wie alternativ der Beitrag gesenkt werden kann, hält ganz sicher Ihr Versicherungsmakler / Versicherungsvermittler bereit. Sie müssen Ihn eigentlich nur danach fragen. Abzuraten ist von sogenannten Tarifoptimierern. Diese verlangen sehr viel Geld für Leistungen, welche die meisten Versicherungsmakler / Versicherungsvermittler für ihre Kunden völlig frei von zusätzlichen Kosten oder gegen eine vergleichsweise geringe Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers erbringen.

Krankenversicherung - Hervoragende Leistungen

Schon Eingangs wurde darauf hingewiesen, dass die private Krankenversicherung insbesondere ein gesichertes Leistungsversprechen darstellt. Die Medizin ist weit fortgeschritten, leider sind jedoch nicht alle Möglichkeiten im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Wer beste medizinische Leitungen wünscht, der kommt nicht am Abschluss einer privaten Krankenversicherung vorbei.

Aber was ist mit der kaum noch vorhandenen Rückkehrmöglichkeit von der PKV in die GKV? Und was ist, wenn keine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, was zum Eintritt in die PKV berechtigt, bzw. keine Selbständigkeit vorliegt? Die Lösung ist einfach, wird aber oft übersehen.

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Beachten Sie bitte Teil 2

Wie auch gesetzlich Krankenversicherte als "Privatpatient" hervorragende Leistungen erhalten können, wie einfach das geht und was es zu beachten gibt; darüber berichtet Versicherungsbote in Teil 2 zu diesem Artikel.

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