Es ist gängige Praxis, aber verstößt gegen das Gesetz: Banken dürfen ihren Kunden keine Mindestpauschale berechnen, wenn diese ihren Dispo überziehen. Ein entsprechendes Urteil haben die Verbraucherzentralen am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erkämpft, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Anzeige

Klauseln, in denen eine Mindestpauschale festgeschrieben ist, benachteiligen den Verbraucher in unangemessener Weise, betonten die Richter. So müssten die Kunden unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits den Aufwand für die Bearbeitung tragen, und das sei nicht zulässig.

Schon bei Überziehung des Dispo um wenige Cent verlangen Banken hohe Gebühren

Im verhandelten Rechtsstreit ging es um die sogenannte geduldete Überziehung. Damit ist gemeint, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern auch seinen Dispo überschreitet. Viele Banken haben bisher für die geduldete Überziehung eine Mindestpauschale berechnet.

Dem Kunden aber können dadurch schnell Nachteile entstehen. Schon, wenn er den Dispo um wenige Cent überzieht, muss er mit Gebühren rechnen, die weit höher liegen als dieser Fehlbetrag. So forderte die Deutsche Bank zum Beispiel pauschal mindestens 6,90 Euro für die Überziehung des Dispos, die Targo Bank immerhin noch 2,95 Euro.

Beide Geldhäuser waren nun auch Streitparteien vor dem Bundesgerichtshof. Und argumentierten, dass ihnen schon bei der Vergabe derartiger „Kleinstkredite“ ein hoher Aufwand entstehe. So müssten Sachbearbeiter die Bonität des Kunden prüfen. Aufgrund weniger Cent? Die Richter erteilten diesen Pauschalgebühren nun eine Absage (Aktenzeichen XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

Anzeige

Die Targo Bank reagierte umgehend auf das Urteil und erklärte, sie werde ab sofort auf die Erhebung der Gebühr verzichten. „Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte werden wir selbstverständlich umgehend nachkommen“, so ein Sprecher gegenüber dpa.

dpa

Anzeige