Bestandskunden von Rechtsschutzversicherungen müssen sich ab Oktober auf deutlich steigende Preise einstellen. Das berichtet versicherungswirtschaft-heute.de. Die Teuerungen für Verkehrs-, Fahrer- und Privat-Rechtsschutz sollen zwischen fünf und 12,5 Prozent betragen. Das Fachportal beruft sich auf die Empfehlung des Treuhänders für Rechtsschutzversicherungen. Konkret von zweistelligen Preissprüngen seien unter anderem Verträge betroffen, denen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 81 zugrunde liegen.

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Steigende Kosten für Anwälte und Schadensaufwendungen

Hintergrund der möglichen Teuerungen: Grundsätzlich dürfen Rechtsschutzversicherer die Preise für Bestandskunden nicht einfach anheben. Hierfür ist die Prüfung eines unabhängigen Treuhänders notwendig, der eine Empfehlung anhand der erwarteten Schadensaufwendungen abgibt. Dafür zieht der Treuhänder die Zahl der Schadensfälle im abgelaufenen Kalenderjahr heran sowie die Kosten für die Regulierung. Erst, wenn der Treuhänder eine Erhöhung für angemessen hält, dürfen die Versicherer ihre Tarife tatsächlich heraufsetzen.

Die nun empfohlenen Preisanhebungen deuten darauf hin, dass sich die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren erneut erhöht haben. Schon im Vorjahr haben zahlreiche Versicherer ihre Preise in einigen Tarifen raufsetzen müssen, darunter der Marktführer Arag und die D.A.S., drittgrößter deutscher Anbieter (der Versicherungsbote berichtete). Eine Ursache für die explodierenden Kosten ist auch das 2013 verabschiedete Kostenrechtsmodernisierungsgesetz der Bundesregierung. Es sieht unter anderem eine deutliche Anhebung der Anwaltsgebühren vor.

Preissteigerungen auch in Tarifen mit Selbstbehalt erwartet

Die Anhebung um 12,5 Prozent betrifft auch Verträge mit Selbstbeteiligung im Verkehrs- und Fahrerrechtsschutz nach ARB ab 94, so berichtet versicherungswirtschaft-heute.de, speziell die §§ 21 und 22. Um bis zu fünf Prozent dürften sich hingegen Verträge ohne Selbstbehalt nach ARB ab 94 verteuern – unter anderem im Bereich Verkehrs- und Fahrerrechtsschutz (§§ 21 und 22) sowie Kompaktangebote für Selbstständige (§§ 21,22 und 28).

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Anpassungen um bis zu fünf Prozent werden auch bei Tarifen ohne Selbstbehalt bei Kompaktangeboten für private Haushalte sowie Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz (§§ 26 und 27) nach ARB ab 94 erwartet. Für die Beitragsanpassung gibt es eine Höchstgrenze, in der Regel der geltende Tarifvertrag des jeweiligen Versicherers für das Neugeschäft.

versicherungswirtschaft-heute.de

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