Eingeschlossen sind dabei außerdem Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden. Meist sind auch die Folgeschäden mit versichert. Beispielsweise dann, wenn nach dem ein Dach im Sturm abgedeckt wurde, über die offene Stelle Wasser in das Hausinnere eindringt – dies wäre ein klassischer Folgeschaden. Die Versicherung stellt dann die finanziellen Grundlagen, damit der Hauseigentümer die Schäden nach einem Sturm beheben kann.

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Gebäudehaftpflicht

Nun ist es aber nicht so, dass die Versicherung für jeden Schaden aufkommt, der durch Wind oder durch Sturm entstanden ist. Nur was tatsächlich als Sturmschaden klassifiziert ist, kann von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt werden. Ein Sturm ist erst dann gegeben, wenn die Windstärke auf über acht aufdreht oder wenn der Wind mit über 61 km/h durch die Landschaft fegt.

Wenn nun in einem solchen Sturm ein gesunder Baum ein Nachbarhaus ramponiert, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Entstand der Schaden durch einen versicherten Sturm, so wird die Wohngebäudeversicherung des betroffenen Nachbarn für die anfallenden Kosten der Reparatur oder des Abtransports aufkommen müssen. Die Versicherung des Nachbarn wird dann in Abhängigkeit zur Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress nehmen.

Vorschäden und echte Stürme

Gerade wurde der Fall eines gesunden Baumes besprochen. Doch es gibt auch Fälle, in denen ein bereits vorgeschädigter Baum in einem Sturm sein Ende findet und dann am Nachbarhaus Schaden anrichtet. Kann nun weder von einem versicherten Sturm die Rede sein und/oder liegt bereits eine massive Vorschädigung des Baumes vor, dann kann der geschädigte Hausbesitzer sich direkt an den Schadenverursacher wenden, der in diesem Fall derjenige ist, auf dessen Grundstück der vorgeschädigte Baum stand. Hier wird nun entweder dessen Haftpflichtversicherung aktiv oder aber sein Privatvermögen angegriffen. Als Haftpflichtversicherung käme eine private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Frage.

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Für den Fall, dass ein leichter Sturm einen vorgeschädigten Baum zum endgültigen Umsturz bringt und dabei ein Eigenheim beschädigt, greift, so es sich um einen „echten Sturm“ handelt, wie oben beschrieben die eigene Gebäudeversicherung. Stürzt der Baum allerdings um, ohne in einen handfesten Sturm verwickelt zu sein, dann muss der Hauseigentümer haften.

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