1. Sichert die gesetzliche Rentenversicherung auch die Berufsunfähigkeit ab?

Die Antwort lautet klar: nein. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist infolge einer Rentenreform im Jahr 2001 de facto abgeschafft worden, nachdem das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ in Kraft trat. Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen, erbringt die Rentenkasse seitdem nur noch eine Leistung für Erwerbsminderung, die deutlich strengere Kriterien vorsieht als die Berufsunfähigkeit.

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Die medizinischen Voraussetzungen für eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in einem, sondern in allen Berufen. Die Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann das Leistungsvermögen der betroffenen Person fest.

Mit anderen Worten: die Rentenversicherung kann einen erkrankten Menschen auf jeden anderen Beruf verweisen, bevor sie eine Leistung erbringt. Ein Universitäts-Professor muss dann unter Umständen einen Job als Pförtner annehmen, ein Handwerksmeister als Hilfsarbeiter. Aber allein die private Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt aktuell den bisher ausgeübten Beruf des Versicherten.

2. Wie viele Menschen müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben?

Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt sich an der hohen Zahl der Menschen, die vor Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben müssen. Jeder vierte Bundesbürger schafft es nicht bis zur Rente, wie aus Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hervorgeht. Die Absicherung der Bundesbürger ist aber noch immer sehr gering.

Von den 43 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland haben laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 4,06 Millionen eine Hauptversicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen, weitere 12,9 Millionen sind durch eine Zusatzversicherung, etwa eine Kombination aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, teilgeschützt (Zahlen für 2015).

3. Was sind die wichtigsten Gründe, warum Menschen vorzeitig aus ihrem Job ausscheiden?

Bei den vermuteten Gründen für eine Berufsunfähigkeit irren viele Menschen. Sie glauben nämlich, dass nur solche Berufe abgesichert werden müssten, in denen schwere Arbeiten verrichtet werden oder eine hohe Unfallgefahr besteht. Aber nicht nur in Malocher-Jobs oder auf dem Bau sind die Beschäftigten bedroht!

So sind psychische Erkrankungen die wichtigste Ursache für ein vorzeitiges Aus im Beruf. 2014 bekamen mehr als 75.000 Personen erstmals wegen psychischer Störungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen, wie die Rentenversicherung berichtet. Das betraf mit 42,7 Prozent fast jeden zweiten Frührentner. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Diese Fakten zeigen: Auch wer im Büro am Computer arbeitet, sollte vorsorgen! Stress, Burn Out oder Rückenleiden können Ursache für ein vorzeitiges Aus im Beruf sein.

4. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente bei einer BU sein?

Auch wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sein Eigen nennt, ist nicht automatisch vor Armut geschützt. Wichtig ist nämlich, dass eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlug im letzten Jahr Alarm: Eine Stichprobe habe ergeben, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Hier sollte bedacht werden, dass die Bezüge aus einer privaten BU-Rente mit der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit verrechnet werden. Und deshalb müssen Versicherungsnehmer eine monatliche Rente vereinbaren, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau von 700 Euro liegt, sonst haben sie jahrelang umsonst Beiträge gezahlt. Als Faustregel gilt: Die Rente bei Berufsunfähigkeit sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.

5. Wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Bei der BU gilt: Je zeitiger abgeschlossen, desto besser! Denn der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so frühzeitig wie möglich eine entsprechende Police zu zeichnen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, kann sie den Vertrag wegen Arglist anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.

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Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände offenzulegen, die für die Übernahme des Versicherungsrisikos durch den Versicherer von Bedeutung sein könnten. Unterlässt der Kunde dies, kann die Versicherung später -oft, wenn eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist- vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherer hat allerdings dann kein Rücktrittsrecht, wenn ihm die unrichtigen Angaben bekannt waren oder die unrichtige Anzeige ohne Verschulden des Antragstellers erfolgte.

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