Der Vertragshalter des Gruppenvertrags ist die BdV-Verwaltungs GmbH. „Es ist uns wichtig, unseren Mitgliedern über einen Gruppenvertrag auch Todesfallschutz anbieten zu können“, sagte Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

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Beim Gruppenvertrag sollen alle Versicherten in die günstigste Berufsgruppe eingeordnet werden. Das gelte etwa auch für Zimmermänner oder Bürokauffrauen. Zusätzlich verzichte der Versicherer auf einen Austausch der Daten von Versicherten mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS).

Huk-Coburg verzichtet auf HIS-Daten

Die Gesundheitsprüfung werde via Tele-Underwriting durchgeführt. Mitarbeiter des Versicherers gehen bei einem vereinbarten Telefonat mit dem Kunden alle Gesundheitsfragen bis ins Detail durch. Anschließend erhielten die Verbraucher eine verbindliche Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss erfolgen kann.

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Nach Beendigung des Telefonats werde dem Verbraucher ein Protokoll über das Gespräch zugeschickt. Der prüft die Angaben noch einmal in Ruhe, um dann das Protokoll unterschrieben zurückzuschicken. „Wir versprechen uns durch dieses Verfahren eine sicherere und qualitativ hochwertige Beratung für unsere Mitglieder, wenn es um die heikle Beantwortung der Gesundheitsfragen geht“, erklärt Kleinlein.

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