Nach Auffassung der Finanzaufsicht BaFin hat Volkwagen seine Aktionäre zu spät mittels einer Ad-hoc-Meldung vor einem Gewinneinbruch gewarnt. Der Betrug bei Abgassystemen ist bereits als „Dieselgate“ in die jüngste deutsche Wirtschaftsgeschichte eingegangenen. Dem Konzern drohen Milliarden-Kosten und -strafen. Letztere vor allem aus den USA, wo die Umweltbehörden dem Dieselgate auf die Spur kamen.

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Gewinnwarnung zu spät

Die warnende Ad-hoc-Meldung des VW-Konzern an die Aktienmärkte, die erst am 22. September 2015 herausgegeben wurde, sei viel zu spät erfolgt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf Reuters und eigene Recherchen. Der Vorstand des Volkswagen-Konzerns habe schon weit vor seiner schriftlichen Gewinnwarnung von massenweisen Manipulationen an Abgassystemen vor allem an VW-(aber auch an baugleichen Audi- oder Porsche-)Dieselmotoren gewusst und hätte die Öffentlichkeit, besonders bestehende oder kaufwillige Aktionäre, früher als geschehen informieren müssen.

Volkswagen kannte die Diesel-Schummelvorwürfe früher als am 22. September gemeldet. Und zwar aus einzelnen Aktionärsklagen, schreibt die SZ. Wer bis zu diesem Zeitpunkt VW-Aktien kaufte, durfte und darf sich als Aktionär durchaus betrogen fühlen. Nach der Gewinnwarnung stürzte die VW-Aktie um rund 60 Prozent ab. Aktuell notiert der Anteilsschein mit rund 125 Euro. Vor Bekanntwerden des Dieselgate war die Aktie gut 220 Euro wert. Wegen dieser Verluste klage inzwischen auch Großinvestoren, etwa US-Pensionsfonds, gegen VW.

D&O-Policen versichern keinen Vorsatz

Infolge ihrer Ermittlungen machte die BaFin den gesamten Vorstand von Volkswagen für die Geschehnisse um das Dieselgate herum verantwortlich, und zeigte alle im Spätsommer 2015 amtierenden Personen des Konzernvorstands bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig an. Ermittelt werde nun gegen Ex-Boss Martin Winterkorn und VW-Markenvorstand Herbert Diess, aber auch gegen den damaligen Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch. Pikant: Pötsch ist inzwischen Aufsichtsrats-Chef bei VW.

Ob die betroffenen (Ex-)Vorstände im Falle einer Verurteilung von einer D&O-Haftpflichtpolice ihres Arbeitgebers geschützt und wirtschaftlich zumindest teilweise entlastet werden, das ist fraglich. Zwar decken diese Policen für Directors & Officers auch Bußgelder, die VW vor allem in den USA in Milliardenhöhe drohen. Jedoch nie in voller Höhe, berichtete das „Handelsblatt“ im September 2015, kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals unter Berufung auf Aussagen von Marcel Roeder, D&O-Experte des Maklers Aon in Hamburg.

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Auch ist die Verlagerung persönlicher Bußgelder auf einen Versicherer umstritten, da die beabsichtigte Strafe dann ihre Wirkung verfehle. Und: Wissentlich verursachte Verstöße (Vorsatz) sind nicht versichert. Im Dieselgate sind 1,1 Millionen Autos und ihre Diesel-Motoren betroffen.

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