IKK Classic lässt keine Wahl

Aus dem Brief der IKK Classic, der Versicherungsbote vorliegt, geht deutlich hervor, dass sich der Kunde zwangsweise bei der IKK melden muss, wenn er vermeiden will, dass der Außendienst der IKK Classic bei ihm zu Hause aufschlägt. Der Kunde ist also ohne Wahl - bei einer gesetzlichen Krankenkasse! Der Wechsel seiner gesetzlichen Krankenkasse soll nach dem Willen des Gesetzgebers für Verbraucher einfach sein, hat aber offensichtlich Nebenwirkungen – zumindest bei der IKK Classic.

Anzeige

Weniger als 24 Stunden

Um den Besuch der IKK Classic in seinen heimatlichen Räumen zu verhindern, blieben dem betroffenen Kunden weniger als 24 Stunden. Der Kunde fand den Brief der IKK Classic an einem Freitag-Abend in seinem Briefkasten vor. Freitags hat die IKK Classic allerdings nur bis 15:00 Uhr Sprechzeit. Am Wochenende ist keine Öffnungszeit. Bleibt zur "Pflichtrückmeldung" nur der Montag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Erreicht man in dieser Zeit niemanden, dann steht die IKK Classic am darauffolgenden Tag vor der Tür (siehe Snapshot).

Anschreiben der IKK Classic an einen Kunden, der seinen Vertrag kündigte: Es bleibt wenig Zeit, um den Hausbesuch eines IKK-Mitarbeiters zu verhindern.

Übler Rückgewinnungsversuch mit Zwang zu Telefonat oder Termin?

Man stelle sich vor, dass Versicherungsvermittler solche Schreiben versenden würden, wenn Kunden ihre Versicherung kündigen. Das hätte wohl umgehend ein entsprechendes Medienecho. Fast selbstverständlich darf damit gerechnet werden, dass in den entsprechenden Medien dann Worte wie "verbraucherfeindlich" oder gar "Kloppertruppe" fallen würden. Gesetzliche Krankenkassen wie die IKK Classic scheinen da über einen Freifahrtschein zu verfügen.

Anzeige

Alles rechtlich korrekt?

Ob die IKK Classic sich hier tatsächlich noch im gesetzlichen Rahmen bewegt wird Versicherungsbote recherchieren. Schon allein deshalb, weil es angesichts des Schreibens der IKK Classic fraglich erscheint, ob für gesetzlichen Versicherer und Vermittler aus der Privatversicherungswirtschaft gleiches Recht oder zumindest der gleiche moralische Anspruch gilt.

Anzeige