Es ist ein trauriger Rekord: Pro Tag ereigneten sich im letzten Jahr bundesweit circa 458 Wohnungseinbrüche. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2015 hervor, von der Welt Online (Dienstag) vorab berichtet. Insgesamt wurden beim sogenannten Wohnungseinbruchdiebstahl 167.136 Fälle registriert, eine Zunahme von 9,9 Prozent gegenüber 2014.

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Hohe psychische Belastung für Einbruchsopfer

Für die Betroffenen hat ein Einbruch nicht nur finanzielle Auswirkungen. 67 Prozent der Opfer leiden danach an seelischen Folgen, so eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Basler Versicherung. Sie fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher, klagen über Angstgefühle und Schlaflosigkeit, manche denken gar über einen Umzug nach. "Das Wissen, dass Fremde in die Wohnung eingedrungen sind, die persönlichen Gegenstände durchsuchten und anfassten, wiegt wesentlich schwerer als der Verlust von persönlichen und liebgewonnenen Dingen", sagt Tobias Löffler, Produkt- und Zielgruppenmanager Nichtleben der Basler Versicherungen.

Offiziell vorgestellt wurde die Kriminalstatistik für 2015 noch nicht. Nach Informationen der Welt will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dies im Mai tun. Bereits bei der Vorstellung der Statistik im letzten Jahr hatte de Maizière erklärt, dass er die steigende Zahl der Einbrüche „mit Sorge“ betrachte. Der CDU-Politiker hatte das Bundeskriminalamt damit beauftragt, ein Konzept zur besseren Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu erstellen. Oftmals würden sich hinter den Taten gut organisierte Banden verbergen, die mit Professionalität vorgehen.

Geringe Aufklärungsquote

Erschwerend kommt hinzu, dass die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen gering ist: Das Bundeskriminalamt gibt für das Jahr 2013 eine Quote von 15,5 Prozent an. Noch niedriger beziffert diesen Wert Professor Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen anhand einer eigenen Studie. Er befragte mit seinem Team 2500 Opfer von Wohnungseinbrüchen in den Städten München, Stuttgart, Bremerhaven, Hannover und Berlin. Das Ergebnis: Nur in 2,6 Prozent der Fälle kam es schließlich zu einem Gerichtsverfahren gegen einen oder mehrere Verdächtige. Warum aber ist der Wert des Bundeskriminalamtes so viel höher? In der polizeilichen Statistik gilt der Fall bereits als aufgeklärt, wenn die Fahnder einen Tatverdächtigen namentlich nennen können – auch wenn sich der Verdacht letztendlich nicht erhärtet.

Hausratversicherung zahlt – unter bestimmten Bedingungen

Für die finanziellen Folgen eines Einbruchs kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Dafür ist es aber erforderlich, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. So ist zum Beispiel der sogenannte Trickdiebstahl nicht in jedem Hausrat-Vertrag abgedeckt und bei vielen nur in sehr begrenztem Umfang.

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Beim Trickdiebstahl handelt es sich um Diebstähle, bei denen das Opfer dem Übeltäter selbst die Wohnung öffnet und die Tür nicht aufgebrochen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand als Staubsauger-Vertreter ausgibt und den Wohnungsbesitzer in ein Gespräch verwickelt, während sich ein Komplize unbemerkt durch die Tür schleicht. Besonders ältere Menschen werden Opfer solcher Verbrechen, wie die Polizei berichtet. Auch muss Diebesgut von der Hausratversicherung nur ersetzt werden, wenn der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass Sachen tatsächlich gestohlen wurden.

Welt Online

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