Versicherungsbote: Sehr geehrter Herr Buth, wie geht Invers mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um?

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Aus- und Weiterbildung sind nicht nur in unserer Branche dringend notwendig. Das diese jetzt für unseren Berufszweig verpflichtend werden soll ist sicher das einzige, was sich für die Invers-Partner ändert. Die Invers GmbH bietet schon immer Schulungen zu fachlichen, vertrieblichen und rechtlichen Themen an. Folglich hatten auch die Invers-Partner schon immer die Möglichkeit sich umfassend weiterbilden zu können. Um zu signalisieren, dass wir stetige Weiterbildung für wichtig halten, haben wir uns der Makler-Initiative des Versicherungsbote angeschlossen.

Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt?

Ganz klares „Ja“. Wie schon erwähnt haben wir in den vergangenen Jahren selbst entsprechende Angebote gemacht oder in Kooperation mit Bildungsträgern und externen Fachleuten Schulungen organisiert und durchgeführt. Desweiteren werden wir Invers-Partner, die mit uns wirtschaftlich erfolgreich kooperieren, auch monetär dabei unterstützen, wenn Sie an für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittlern sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Gibt es eigene Weiterbildungsangebote, wenn ja in welcher Form?

Das die Invers GmbH entsprechende Schulungen bereits in der Vergangenheit angeboten hat und auch weiterhin anbieten wird, erwähnte ich schon. Ganz konkret haben und werden wir zu fachlichen Themen im Finanzanlagen– und Versicherungsbereich Weiterbildung anbieten. Die mit uns kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Stolpe begleitete uns in Schulungen zu verschiedensten Themen rund um das Maklerrecht. Unsere Abteilungsleiter und Maklerbetreuer erfragen den Bedarf bei unseren Partnern und können so gezielt Schulungen zu den einzelnen Themenbereichen anbieten.

Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“? Ist Invers bei „gut beraten“ akkreditiert?

Beide Fragen zusammengefasst kann ich ihnen sagen, dass wir nicht akkreditiert sind, ich mir jedoch auch nicht anmaßen möchte “gut beraten“ pauschal als schlecht zu bezeichnen. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass „gut beraten“ für Versicherungsmakler und freie Finanzanlagenvermittler eher ungeeignet ist. Versicherungsmakler und freie Finanzanlagenvermittler benötigen schon von ihrem Status her eine unabhängige und nicht etwa Produktgeber gesteuerte Weiterbildung. Darüber hinaus wurde und wird meines Erachtens mit der „Punktewerbung“ bei den Vermittlern ein völlig falscher Eindruck erweckt. Teilweise mussten Vermittler den Eindruck gewinnen, als gäbe es schon eine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung und „gut beraten“ wäre der einzig anerkannte Bildungsdienstleister – was insgesamt falsch ist.

Aktuelle Weiterbildungsangebote stehen z.T. in Verdacht Punkte auch für Produktschulungen zu vergeben. Ist die Vermutung gerechtfertigt? Warum?

Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob Produktschulungen in der verpflichtenden Weiterbildung anerkannt werden sollten oder nicht. Bei Invers sind wir der Meinung: nein, sie sollten nicht anerkannt werden. Bei der Organisation von bewertbaren Weiterbildungen müssen die Produktgeber jedoch einbezogen werden, mithin ihre Lösungen zu den fachlichen Themen präsentieren können. Man kann mit einzelnen Produktschulungen der Produktgeber sicher ein gewisses Fachwissen aufbauen. Wenn dem Versicherungsmakler dann jedoch der Überblick über die möglichen Lösungen verwehrt bleibt, ist das schlecht. So könnte man auch einem Kind das Radfahren erklären ohne ihm jemals ein Fahrrad zu kaufen. Die Freude in den Augen des Kindes das Erlernte endlich anwenden zu können wird man nie sehen.

Fakt ist: Ja, derzeit werden auch reine Produktschulungen der Produktgeber bepunktet und das halte ich für falsch.

Bedarf es einer produktgeber-unabhängigen Weiterbildung speziell für Makler?

Natürlich bedarf es dieser, aber wie ich in der Frage zuvor schon beantwortet habe, es wird ohne die Produktgeber nicht funktionieren. In die Bewertung dürfen meines Erachtens jedoch nur die rein fachlichen Themen einfließen.

IDD – Wie steht Invers zu dieser Richtlinie? Wie sollte die Umsetzung in deutsches Recht optimaler Weise aussehen?

Diese Fragen sind sehr allgemein gestellt, deshalb auch eine allgemeine Antwort. Um den Versicherungsvertrieb in Europa einheitlicher zu gestalten, ist es gut die Richtlinie einzuführen. Ob und wie sich die Richtlinie wirklich positiv auf den Verbraucherschutz auswirken wird, kann man erst nach der Umsetzung in nationales Recht sehen. Ich hoffe, dass die Umsetzung nicht zu einer weiteren Verkomplizierung führen wird, sondern der Verbraucher über das Produktinformationsblatt so über das Produkt informiert wird, dass er es versteht und nachvollziehen kann.

Dass das Thema Weiterbildung festgeschrieben wird ist gut, für viele Makler jedoch ohnehin seit vielen Jahren gängige Praxis. Ich hoffe sehr, dass die Nachweisführung für die Weiterbildung in die Hände des DIHK gelegt wird. Eine unabhängigere Einrichtung gibt es derzeit nicht. Die Datenbanken bestehen dort bereits für die Vermittlerregistrierung, also warum nicht Synergien nutzen und die Datenbank erweitern und dort anzeigen, ob die Verpflichtungen erfüllt wurden oder nicht. Das ist sowohl für den Kunden gut, der sich über seinen Berater informieren möchte, als auch für die am Vertrieb beteiligten Unternehmen.

Reichen Ihrer Meinung nach 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr oder bedarf es einer regelmäßigen Prüfung der Sachkunde?

Da ich sicher bin, dass jeder gute Makler jetzt schon mehr als 15 Stunden im Jahr für Weiterbildung aufwendet, beantwortet sich die Frage von selbst. Die Sinnhaftigkeit einer regelmäßigen Prüfung der Sachkunde kommt meines Erachtens auf den Umfang an. Ich halte es für erforderlich, dass im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen zu den dort geschulten Themen Prüfungen stattfinden.

Welche Inhalte sollten solche Schulungen haben?

Die Inhalte sollten sich an den Lehrplänen der Ausbildung zum Kaufmann-/frau für Versicherungen und Finanzen orientieren. Dies allerdings ergänzt um die spezifischen Besonderheiten für Versicherungsmakler und freie Finanzanlagenvermittler. Die Versicherungsmakler können sich dann aus einer Vielzahl von Angeboten die Bereiche auswählen, in denen sie Defizite haben oder wo sich aktuell Änderungen ergeben haben. Dazu kommen rechtliche Themen, die die Inhalte des vorgenannten ergänzen. Ganz sicher ist auch, dass Organisation, Strukturierung, Betriebswirtschaft etc. Themen sein werden, die nicht vergessen werden dürfen.

Aktuell sind im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten“ hauptsächl. Ausschließlichkeitsvertreter als „Punkte-Jäger“ aktiv. Zumal es für die Vergabe von Weiterbildungspunkten noch keine rechtliche Grundlage gibt, erscheint diese Praxis als etwas fragwürdig. Wie stehen Sie dazu?

„gut beraten“ ist eine Initiative der Versicherungswirtschaft, mithin der Produktgeber. Was die Versicherer mit ihrem Ausschließlichkeitsvertrieb vereinbaren, kann uns als Versicherungsmakler nur wenig tangieren. Wir Versicherungsmakler sollten sehr darauf achten unsere Unabhängigkeit in keinem Bereich zu verlieren, also weder in der Beratung unserer Kunden, noch im Bereich der Weiterbildung. Als Punkte-Jäger würde ich die Vertreter nicht bezeichnen, sie werden von ihren Organisationen dazu verpflichtet. Das wollten einige Produktgeber über den Verhaltenskodex auch mit Versicherungsmaklern machen, mithin auch Versicherungsmakler zur Produktgeber gesteuerten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ verpflichten. Die Invers GmbH und viele weitere Versicherungsmakler haben sehr dafür gekämpft, dass dieser Steuerungsversuch der Produktgeber letztlich verhindert werden konnte. Mittlerweile verzichteten die meisten Produktgeber nun auf den von ihnen vorgeschriebenen Kodex und erkannten auch andere Möglichkeiten an.

Ich würde die von Ihnen hinterfragte Praxis also nicht generell als fragwürdig bezeichnen, in Sachen Versicherungsmakler jedoch auf jeden Fall als äußerst bedenklich.

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Die Fragen stellte Jenny Müller