Herr Giebel, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?

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Die Idee eines branchenweiten Verhaltenskodexes hatte sich im Herbst 2009 aufgrund der letzten Finanzkrise etabliert. Auslöser war der hohe Stellenwert des Themas Verbraucherschutz. Ziel des Kodexes ist die Minimierung von Risiken durch das Schaffen von Transparenz. Der GDV-Verhaltenskodex ist insoweit eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, die das Verbraucherinteresse noch einmal explizit in den Mittelpunkt ihres vertrieblichen Handelns stellt und das Bewusstsein der Versicherer und Vermittler für eine hochwertige, bedarfsgerechte Kundenberatung weiter schärft. In Anbetracht von Solvency II und den steigenden regulatorischen Anforderungen der EU ist der GDV-Verhaltenskodex in 2014 darüber hinaus unter anderem um das Thema Compliance ergänzt worden.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Eine spürbare Veränderung in der Wahrnehmung ist im Wesentlichen nicht feststellbar. Nichtsdestotrotz sind wir der Überzeugung, dass der GDV-Verhaltenskodex in der gelebten Praxis ein weiteres Qualitätssiegel ist.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig haben die durch den Kodex manifestierten Verhaltensregeln ohnehin auch vorher schon Anwendung gefunden. Insofern unterstützen wir die Initiative des GDV und sind als eines der ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auch dem erweiterten Kodex beigetreten. Die Kritik aus der Maklerschaft ist uns im Ausschließlichkeitsvertrieb inhaltlich nicht bekannt, daher können wir diesbezüglich leider keine Position beziehen.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?

Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 sind wir dem Code of Conduct beigetreten, der eine vergleichbare freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft zum Thema Datenschutz enthält. Im Übrigen erkennen wir im Ausschließlichkeitsvertrieb keine weiteren Kodizes an. Im Maklervertrieb werden Kodizes der Maklerverbände anerkannt.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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